07 February 2010
Ein Machtwort wurde gesprochen, die IV lässt uns Kranke im Stich!
09/02/2010 20:50 Gespeichert in:Thema des Monats
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Wie wir schon auf unserer Webseite, unter der Rubrik „Anmeldung IV," berichtet haben, besteht nur eine geringe bis gar keine Aussicht eine IV-Rente mit der Diagnose CFS zu erhalten.
Im April 2008 entschloss sich das Bundesgericht einen Beschluss zu fassen; CFS gehört in den gleichen Syndromenkomplex wie Konversionsstörungen, Somatisierungsstörung, Schmerzstörung, Hypochondrie u.a.m.
Ab diesem Zeitpunkt konnte sich das Sozialversicherungsgericht, bei einer Einsprache aufgrund eines negativen Bescheids von der IV, auf eben diesen Bundesgerichtsbeschluss beziehen. Eine einfache Sache für die Gerichte.
Wie bei meinem Urteil unter anderem zu lesen ist: "Die Ausführungen von Dr. C. betreffend die Diagnose erscheinen zwar als mindestens gleich schlüssig wie diejenigen von Dr. von A. Der medizinische Theorienstreit spielt aber angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung im vorliegenden Fall nur eine untergeordnete Rolle." Das Sozialversicherungsgericht bezieht sich damit auf den Bundesgerichtsbeschluss vom April 2008.
Also spielen weder die Gutachten von den IV-Ärzten, noch die vom eigenen Arzt eine Rolle. Wichtig allein ist der Beschluss des Bundesgerichts vom April 2008.
Es gibt aber noch einen weiteren wichtigen Punkt im Ganzen. Sobald das Gericht den Rekurs ablehnt, also eine Rente verweigert, wird ab diesem Zeitpunkt das allfällige Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis des Hausarztes für null und nichtig erklärt, es hat vor den Behörden einfach keine Gültigkeit mehr.
Nachfolgend meine eigene Geschichte:
Im Februar 2005 meldete ich mich bei der IV an. In diesem Monat musste ich mich auch bei der Sozialhilfe melden und bei mir brach ebenfalls im Februar das Chronic Fatigue Syndrom aus. Zum damaligen Zeitpunkt wusste ich noch nicht was CFS ist. Ich war bei vielen Ärzten und Psychiatern gewesen, bis ich nach eineinhalb Jahren meinen jetzigen Hausarzt kennen lernte, der damals schon viele CFS-Patienten aus der ganzen Schweiz betreute. Er stellte nach einer Ausschlussdiagnose CFS bei mir fest. Mir ging es so schlecht, dass er mich ein paar Monate später zu 100% arbeitsunfähig schrieb.
Ende Juli 2007 bekam ich den sogenannten Vorbescheid der IV, in dem es hiess, dass ich keinen Anspruch auf eine Rente habe. Ich legte mit Hilfe eines Anwaltes vor dem Sozialversicherungsgericht Rekurs ein. Im Dezember 2008 bekräftigte das Sozialversicherungsgericht den Vorbescheid der IV, ich bekam keine Rente. Mir wurde eine Arbeitsunfähigkeit von 35% zugesprochen (ab 40% gibt es eine Viertelrente).
Einen Monat später strich mir die Sozialhilfe meine Integrationszulage von 100 Franken, denn nach dem Beschluss des Gerichts bin ich ja arbeitsfähig, das Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis meines Arztes hat keine Gültigkeit mehr.
Drei unabhängige Institutionen stellten die Diagnose CFS; eine psychiatrische Klinik in der ich vier Wochen verbrachte, das Schlaflabor in Zürich und mein Hausarzt. All das spielt keine Rolle, da CFS/ME per Bundesgerichtsbeschluss 2008 keine körperliche Krankheit ist, obwohl diese Krankheit bei der WHO offiziell unter der Nummer ICD-10, G93.3 eingetragen ist (unter dieser Nummer steht: sonstige Krankheiten des Nervensystems, Chronisches Müdigkeitssyndrom). Das Sozialversicherungsgericht hat sich darauf bezogen, dass es keine körperliche Krankheit ist, und in meinem Urteil Folgendes geschrieben:" Somit besteht eine Vermutung, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar ist.
Wie durch ein Wunder bin ich durch zwei Beschlüsse wieder arbeitsfähig.
Fast vier Jahre lang hat der ganze Prozess gedauert und am Schluss steht ein Urteil, dass auf der Grundlage von Vermutungen gefällt wurde !
Die Richter des Bundesgerichts haben einfach ein Machtwort gesprochen. Schluss mit diesen lästigen Anträgen der Leute die meinen sie wären an CFS erkrankt und arbeitsunfähig.
Die wichtigsten Punkte
· Diagnosen studierter und erfahrener Fachärzte sowie Professoren werden nicht anerkannt.
· CFS ist laut Bundesgericht keine körperliche Krankheit und gehört in den gleichen Syndromenkomplex wie Konversionsstörungen, Somatisierungsstörung, Schmerzstörung, Hypochondrie u.a.m.
· Es besteht eine Vermutung, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar ist.
· Somit ist ein CFS-Betroffener sofort nach dem Gerichtsbeschluss angeblich wieder gesund und arbeitsfähig, jegliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen sind nach dem Gerichtsurteil nichtig.
Ist so etwas tatsächlich möglich?
Das Urteil der Bundesrichter erstaunt: Besonders wenn man weiss, dass die WHO (Weltgesundheitsorganisation) die Erforschung von CFS mit „hoher Dringlichkeit" eingestuft hat; da weltweit 0,4% der Bevölkerung mittel bis sehr schwer an CFS erkrankt ist und daraus grosse soziale und ökonomische Schäden resultieren.
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Wie wir schon auf unserer Webseite, unter der Rubrik „Anmeldung IV," berichtet haben, besteht nur eine geringe bis gar keine Aussicht eine IV-Rente mit der Diagnose CFS zu erhalten.
Im April 2008 entschloss sich das Bundesgericht einen Beschluss zu fassen; CFS gehört in den gleichen Syndromenkomplex wie Konversionsstörungen, Somatisierungsstörung, Schmerzstörung, Hypochondrie u.a.m.
Ab diesem Zeitpunkt konnte sich das Sozialversicherungsgericht, bei einer Einsprache aufgrund eines negativen Bescheids von der IV, auf eben diesen Bundesgerichtsbeschluss beziehen. Eine einfache Sache für die Gerichte.
Wie bei meinem Urteil unter anderem zu lesen ist: "Die Ausführungen von Dr. C. betreffend die Diagnose erscheinen zwar als mindestens gleich schlüssig wie diejenigen von Dr. von A. Der medizinische Theorienstreit spielt aber angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung im vorliegenden Fall nur eine untergeordnete Rolle." Das Sozialversicherungsgericht bezieht sich damit auf den Bundesgerichtsbeschluss vom April 2008.
Also spielen weder die Gutachten von den IV-Ärzten, noch die vom eigenen Arzt eine Rolle. Wichtig allein ist der Beschluss des Bundesgerichts vom April 2008.
Es gibt aber noch einen weiteren wichtigen Punkt im Ganzen. Sobald das Gericht den Rekurs ablehnt, also eine Rente verweigert, wird ab diesem Zeitpunkt das allfällige Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis des Hausarztes für null und nichtig erklärt, es hat vor den Behörden einfach keine Gültigkeit mehr.
Nachfolgend meine eigene Geschichte:
Im Februar 2005 meldete ich mich bei der IV an. In diesem Monat musste ich mich auch bei der Sozialhilfe melden und bei mir brach ebenfalls im Februar das Chronic Fatigue Syndrom aus. Zum damaligen Zeitpunkt wusste ich noch nicht was CFS ist. Ich war bei vielen Ärzten und Psychiatern gewesen, bis ich nach eineinhalb Jahren meinen jetzigen Hausarzt kennen lernte, der damals schon viele CFS-Patienten aus der ganzen Schweiz betreute. Er stellte nach einer Ausschlussdiagnose CFS bei mir fest. Mir ging es so schlecht, dass er mich ein paar Monate später zu 100% arbeitsunfähig schrieb.
Ende Juli 2007 bekam ich den sogenannten Vorbescheid der IV, in dem es hiess, dass ich keinen Anspruch auf eine Rente habe. Ich legte mit Hilfe eines Anwaltes vor dem Sozialversicherungsgericht Rekurs ein. Im Dezember 2008 bekräftigte das Sozialversicherungsgericht den Vorbescheid der IV, ich bekam keine Rente. Mir wurde eine Arbeitsunfähigkeit von 35% zugesprochen (ab 40% gibt es eine Viertelrente).
Einen Monat später strich mir die Sozialhilfe meine Integrationszulage von 100 Franken, denn nach dem Beschluss des Gerichts bin ich ja arbeitsfähig, das Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis meines Arztes hat keine Gültigkeit mehr.
Drei unabhängige Institutionen stellten die Diagnose CFS; eine psychiatrische Klinik in der ich vier Wochen verbrachte, das Schlaflabor in Zürich und mein Hausarzt. All das spielt keine Rolle, da CFS/ME per Bundesgerichtsbeschluss 2008 keine körperliche Krankheit ist, obwohl diese Krankheit bei der WHO offiziell unter der Nummer ICD-10, G93.3 eingetragen ist (unter dieser Nummer steht: sonstige Krankheiten des Nervensystems, Chronisches Müdigkeitssyndrom). Das Sozialversicherungsgericht hat sich darauf bezogen, dass es keine körperliche Krankheit ist, und in meinem Urteil Folgendes geschrieben:" Somit besteht eine Vermutung, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar ist.
Wie durch ein Wunder bin ich durch zwei Beschlüsse wieder arbeitsfähig.
Fast vier Jahre lang hat der ganze Prozess gedauert und am Schluss steht ein Urteil, dass auf der Grundlage von Vermutungen gefällt wurde !
Die Richter des Bundesgerichts haben einfach ein Machtwort gesprochen. Schluss mit diesen lästigen Anträgen der Leute die meinen sie wären an CFS erkrankt und arbeitsunfähig.
Die wichtigsten Punkte
· Diagnosen studierter und erfahrener Fachärzte sowie Professoren werden nicht anerkannt.
· CFS ist laut Bundesgericht keine körperliche Krankheit und gehört in den gleichen Syndromenkomplex wie Konversionsstörungen, Somatisierungsstörung, Schmerzstörung, Hypochondrie u.a.m.
· Es besteht eine Vermutung, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar ist.
· Somit ist ein CFS-Betroffener sofort nach dem Gerichtsbeschluss angeblich wieder gesund und arbeitsfähig, jegliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen sind nach dem Gerichtsurteil nichtig.
Ist so etwas tatsächlich möglich?
Das Urteil der Bundesrichter erstaunt: Besonders wenn man weiss, dass die WHO (Weltgesundheitsorganisation) die Erforschung von CFS mit „hoher Dringlichkeit" eingestuft hat; da weltweit 0,4% der Bevölkerung mittel bis sehr schwer an CFS erkrankt ist und daraus grosse soziale und ökonomische Schäden resultieren.
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