Etwas Humor
IV-Babettli verzweifelt auf Jobsuche und dann die Idee


"Grüezi Herr Bundesrat Burkhalter" - (Er begrüsst sie ...)
Babettli: "... wer hat schon ein gehütetes Bett, Herr Bundesrat? - Ich könnte Ihr Bett hüten." Ein Interesse scheint schon vorhanden zu sein: "Ja - ich habe gute Referenzen, meine Ärzte können bezeugen, dass ich schon Jahre mein Bett hüte." - "Kost und Logis? ich bin einverstanden." - "Und gäll, Herr Bundesrat, so wären meine bleibenden Ressourcen genutzt, also im Arbeitsmarkt einmassiert, wie es Herr Stefan Ritler, Leiter der Invalidenversicherung (IV) so schön formulierte?"
Später: "Die Betten Ihrer Frau und Kinder auch? Ach ja, darüber können wir noch sprechen, es sind ja bald weitere 16'000 im freien Fall. " Babettli ist sichtlich erleichtert und schliesst an: "So macht die 6. IV-Revision Sinn: Sie haben ein gehütetes Bett und ich Kost und Logis. Eine Win Win Situation. Bis bald ..."
Anscheinend scheint doch noch ein kleiner Zweifel bei Herrn Bundesrat aufzukommen - doch für Babettli ist das kein Problem: " Retroviren? Machen Sie sich keine Sorgen; ich sammle Sie ein, bevor Sie schlafen gehen."
Ende gut - alles gut, wir wünschen Babettli einen guten Anfang an ihrer neuen Stelle.
Eindrückliche Worte einer Betroffenen

Aus dem Leben einer Taugenichte
oder:
Klagelied einer meist starken Spezies
1.
Wir werden kaum verstanden,
und schon gar nicht auf Anhieb.
Wir müssen uns erklären.
Wir müssen uns rechtfertigen.
Vor andern. Und manchmal vor uns selber.
Wir leisten zu wenig.
Wir lachen zu wenig.
Wir leben zu wenig.
Wir sind nicht glücklich genug.
Wir sind nicht unternehmungslustig. Verwirklichen zu wenig. Sind zu wenig positiv.
Wir machen etwas falsch. Mit unserem Leben ist etwas falsch.
Mit uns ist etwas falsch.
Und manchmal fühlen wir uns schuldig.
Gescheitert.
Versagt.
Lebensuntüchtig.
Jedenfalls ein bisschen.
Nein, nein. So denken wir ja nicht.
Nicht wirklich.
Meistens jedenfalls nicht
Oder schon lange nicht mehr. Und vor allem nicht laut.
Und die andern denken auch nicht so. Sie reden nicht so. Und vor allem nicht laut.
Nur manchmal, dann sind sie ein kleines bisschen misstrauisch. Und kurzsichtig.
Und ein wenig neidisch. Weil sie so viel molochen müssen. Geld verdienen. Stressen.
Und wir nicht.
So fühlen sie es dann. Und manchmal sogar laut.
2.
Wir haben wenig Kontakte.
Wir haben wenig Verwirklichungsmöglichkeiten.
Wir haben wenig Erlebnisse.
Wir kriegen wenig Anerkennung.
Wir erleben wenig Nähe.
Wir bleiben oft bedürftig und hungrig nach mehr.
Ein bisschen jedenfalls.
Wir ringen täglich um Balance.
Unser Körper lässt uns oft im Stich.
Nötigt uns zum gross verzichten.
Plagt uns, zwickt uns, drückt uns. Strengt uns an.
Wir leben nie drauflos.
Und wir werden selten unterstützt.
Ermutigt. Oder gar geschätzt.
Für dieses komisch stille Leben.
Wozu auch. Wie auch.
Sie wissen sich eh nicht zu helfen. Geschweige denn: uns.
Wir sind allein damit.
Und schweigen.
Wir haben wenig zu erzählen.
Wenig, was sie interessieren könnte.
Was tust du so?
– viel liegen, schlafen, ruhen, mich zurückziehen. Die innere Balance finden. Mich über Wasser halten.
Mich immer mal wieder für Dinge quälen, die über meine Kräfte gehen…
Muss ich auch!
…obwohl das Ding gar keine grosse Sache wäre. Und sogar erfreulich, klar: Ich bin zum Feste eingeladen!
Ist doch toll, dass tut doch gut!
… alles will man ja nicht streichen. - Das sag ich nicht mehr laut.
Es ist ja eh schon viel zu viel gestrichen.
Das denk ich nur noch, leise leise.
So hör ich‘s selber nicht zu laut.
3.
Tapfer sein. Und positiv.
Stark und mutig.
Heldenhaft und ohne Scham.
Das Gute sehen.
Glauben. Hoffen.
Nicht aufgeben.
Nie verzagen.
Klagen, jammern – nie.
Höchstens mal -
Nein.
Kein kleines Bisschen.
Antwort finden.
Sinn und Sein.
Und Gott.
Leben hier und jetzt.
Mit mir allein und meiner Not.
Symptome tragen.
Und Symptömchen.
Schwächephasen.
Zeiten so – und so.
Gelassen bleiben.
Heiter.
Wissen, nichts bleibt, wie es ist.
Auch die guten Phasen nicht.
Neue Therapieversuche wagen.
Neue Ärzte. Pillen. Und Termine.
Soll ich? Soll ich nicht?
Ja vielleicht.
Vielleicht auch jetzt gerade nicht.
Und wenn ja trotz doch was dann
und ob und schon
und nein und dies
ich weiss nicht recht
was doch und wann warum
vielleicht vielleicht - - -
4.
Das Leben läuft nicht, wie es sollte.
Schon lange lange Zeit nicht mehr.
Der Körper trägt und funktioniert nicht
wie er vorgesehen wär‘.
Man macht ganz selten zaghaft Pläne.
Und wenn, dann provisorisch nur - auf Widerruf.
Und dann: nicht weinen.
Sich nicht ärgern.
So war‘s doch kalkuliert.
Dem Gleichgewicht zuliebe,
dem sorgsam hergestellten, wacklig-zarten.
Auf uns ist doch Verlass.
- - - nur auf uns ist noch Verlass.
Und dann mal wieder: Einen Tag lang heulen.
Auch dies dem Gleichgewicht zugut.
Einen Tag lang nicht mehr tapfer sein - den Bettel schmeissen!
Es ist kein Schleck, dies löchrig-lotterige Leben!
5.
Dann rappeln wir uns wieder auf und machen weiter.
Gratwandern weiter.
Kommen gut voran.
Übung macht den Meister!
Dann sind wir glücklich.
Und ein bisschen stolz.
Wir machen’s gut!
Sehr gut sogar!
Und immer besser besser, weiter weiter - - -
Wir kriegen dafür selten Anerkennung.
Noch Auszeichnung. Die Aufstiegsmöglichkeiten sind gering. Gehalt bescheiden
Und was die Andren interessieren könnte und verstehn, gibt’s wenig zu erzählen.
Wenig, wenig, weder noch und piep und papp und kreuz und quer - - - wo war ich denn?
Wie soll der Andre mich verstehn.
Wir sind stark und tapfer, hart im Nehmen.
Klopfen selbst uns auf die Schultern.
Manchmal. Täglich.
Nein: zu wenig.
Ja.
Vielleicht.
Weiss nicht – ach komm.
Ab und zu –
Ja, ab und zu, da klopfen wir uns selber auf die Schultern,
nehmen selber wir uns in den Arm. Drücken stark und halten fest.
Lieben uns und sind geborgen.
Ab und zu und immer öfter
schreiben wir uns selber alles gut.
geschrieben von einer selber arg Gebeutelten - im März 2010
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Urteil/Gutachten von T.G.
Wir können nur hoffen, dass eines Tages die Sozialhilfe auf diesen Missstand, nämlich ausgestossene Kranke aufmerksam macht.
Link zum Urteil/Gutachten
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Alles nur psychisch...
Durch ein neues Computersystem in der Firma, welches jeden Arbeitsablauf verkomplizierte und eine sehr lange Einarbeitungszeit verlangte, wurde es für mich immer schwieriger bei der Arbeit Zufriedenheit zu spüren. Daher entschied ich mich anfangs 2002, jetzt sei es an der Zeit meinen Traum vom eigenen Café zu verwirklichen. Im Frühling hatte ich die ersten Panikattacken, hatte immer grössere Mühe Zug zu fahren, längere Strecken zu laufen, konnte Gesprächen nicht mehr folgen. Ich kündigte also meine Stelle, denn für mich waren das Zeichen, eine Veränderung her-beizuführen. Während der zweimonatigen Kündigungsfrist gings mir dann immer schlechter.
Im Sommer brach ich dann eines Tages zusammen. Der Arzt, zu dem ich am nächsten Tag mit Sehstörungen und Desorientierungzuständen ging, stellte eine Magenschleimhautentzündung fest, und dass etwas mit dem vegetativen Nervensystem nicht stimme. Ich bekam Tabletten für den Magen – das wars. Meine Bitte um ein Arztzeugnis für eine reduzierte Arbeitszeit (ich fühlte mich ausserstande ganze Tage zu arbeiten) wurde abgelehnt. Also musste ich nach 2 Tagen wieder zur Arbeit fahren. Es war so extrem anstrengend für mich dorthin zu kommen, dass ich bei Ankunft schon völlig fertig war. Die Sommerhitze gab mir den Rest. Ich konnte nicht mehr klar denken, Zusammenhänge zu verstehen war unmöglich, mied Gespräche mit Arbeitskollegen, ich konnte keine Zahlen mehr addieren und dazu immer diese Angstanfälle. Ich fühlte mich so elend und total verunsichert wie nie zuvor. Innerhalb kurzer Zeit velor ich 10 Kg Gewicht, obwohl ich damals noch regelmässig essen konnte. Ich hatte einen Tunnelblick, d.h. ich sah in den äusseren Augenwinkeln nichts – nur schwarz.
Als mein Hausarzt aus seinen Ferien zurück kam, ging ich zu ihm und schilderte ihm meine Lage
so gut ich konnte. Er gab mir Lexotanil und ein 50%-Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis. Das Medikament liess mich im Stehen einschlafen und ich kam erst recht keine Treppe mehr hoch. Die letzten Tage der Kündigungsfrist verbrachte ich dann zu Hause im Bett mit Panikattacken, Schweissausbrüchen und Schlafen. Meine Matratze hatte ich zum Schlafen zwei Meter von der Toilette entfernt aufs Sofa gelegt. So konnte ich mich an den Türrahmen festhalten um aufs WC zu gelangen. Es musste immer „schnell“ gehen, denn mir wurde sofort schwarz vor Augen, wenn ich auf war.
Irgendwann bekam ich Seropram vom Arzt verschrieben gegen eine allfällige Depression. Da ging die Hölle erst recht los! Aus den Panikattacken und Schweissausbrüchen kam ich jetzt gar nicht mehr raus. Also setzte ich die Tabletten ab. Das alles hatte mich derart viel Energie gekostet, dass ich mich nun zwischen atmen und essen entscheiden musste, beides gleichzeitig ging nicht. Sprechen konnte ich nur das Nötigste. Mein ganzer Körper schmerzte, ich hatte Schwindelattacken und Herzrasen, dass es mich schüttelte, mir war ständig übel, ich fror nur noch, eine extreme Geräuschempfindlichkeit, Lichtscheu, Unverträglichkeit von Gerüchen, Kopfschmerzen, Durchfall, eine grosse innere Nervosität begleiteten mich täglich und noch so vieles mehr. So verbrachte ich die Zeit von August bis Dezember im absoluten Ausnahmezustand. Im Januar 2003 eröffnete ich mit meiner Schwester zusammen einen Take-away-Laden mit Café. Ich muss wohl nicht weiter erwähnen, dass das nicht ging und wir nach kurzer Zeit wieder schliessen mussten.
Wenige Male schaffte ich es zum Arzt, immer in der Hoffnung, er möge doch endlich was finden, was meinen krassen Zustand erklären würde. Irgendwann sagte er mir, er könne mir nicht helfen, ich müsse selber weiter schauen.
Mir war klar, dass es keinen Sinn hatte zu einem anderen Arzt zu gehen. Ich war kräftemässig eh nicht in der Lage meine Geschichte immer wieder von neuem zu erzählen.
In den Jahren von 1988-1990 war ich in einem ähnlichen Zustand – nur nicht so krass. Ich ging zu
7 Aerzten und ins Unispital. Einige Aerzte lachten mich sogar aus, andere meinten mein Zustand sei rein psychisch. Mein späterer Hausarzt eröffnete seine Praxis Ende 1990 an meinem Wohnort. Er fand endlich heraus, dass ich an einer Schwermetallvergiftung litt (von den Amalgam-Zahn-plomben). Da er selber deswegen fast an Nierenversagen gestorben wäre, war er informiert über dieses, damals noch „neue Gebiet“ und konnte mir helfen.
Mangelndes Wissen über CFS bei Aerzten, Psychologen und Psychiatern ist meiner Ansicht nach das Hauptproblem warum man falsch beurteilt wird und niemand eine Rente bekommt. Nach all den Dokumentationen die ich über die CFS-Forschung in den USA und anderen Staaten gelesen habe, frage ich mich, wo die von der IV ernannten Gutachter ihr Wissen über diese Krankheit her haben könnten. Ich fürchte, wir Betroffenen werden von Nichtwissenden begutachtet.
Mein Ehemann war mit der neuen Situation schon sehr bald überfordert und schaute sich anderweitig um. Ich liess mich scheiden. Ich ertrug niemanden mehr in meiner Nähe.
Meine früheren Arbeitskolleginnen, die sich anfangs noch ab und zu gemeldet hatten, gaben auch bald auf, da ich nie in der Lage war, mich mit Ihnen zu verabreden. Von einigen Bekannten musste ich mich verabschieden, denn ich ertrug die blöden Sprüche nicht mehr wie: “Jeder hat mal einen schlechten Tag“ oder „Du musst halt gesund werden wollen“ etc. Ich wollte ja nichts sehnlicher als das! Ich wollte mein Leben zurück haben!
Nach eineinhalb Jahren bekam ich von einem Psychiater die Diagnose Neurasthenie. Er meinte, das sei eine alte Bezeichnung, neu heisse es CFS. Im Bericht an meinen Hausarzt stand dann, der Grund hierfür sei meine mangelnde Zukunftsperspektive! Ich war 4 Jahre in Psychotherapie und ein halbes Jahr in Verhaltenstherapie. Je länger die Psychtherapie andauerte, desto schlechter gings mir psychisch. Ich konnte einfach nicht mehr ertragen, ständig mein Leben durchkauen zu müssen, während ich doch vorwärts schauen wollte und etwas finden wollte, was mir wirklich helfen würde.
An alternativen Heilmethoden habe ich noch die Chinesischen Kräuter ausprobiert. Diese halfen mir gut gegen den chronischen Durchfall. Akupunktur war zuviel für mich. Die Bioresonanz verhalf mir ab und zu zu leichteren Stunden kurz nach der Behandlung. Beim Heilpraktiker, der sich mit Homöopathie und Radionik etc. auskennt, bin ich seit bald 3 Jahren in Behandlung. Es wurde bei mir alles ausgeleitet, was man ausleiten kann. Seelische Blockaden wurden aufgelöst, sogar meine Depressionen konnten mit Homöopathie behoben werden. Ich habe aber immer wieder Rückfälle.
Ausser, dass es im Kopf leichter geworden ist und es nicht mehr rauscht wie vorher, die Gedanken nur noch bei Stress sich endlos im Kreis drehen, sich der Schwindel verringert hat und der Mo-ment ab dem gar nichts mehr geht, etwas später einsetzt als vorher, ist leider vieles unverändert geblieben.
Ich leide immer noch an massiven Schlafstörungen. Seit die 4 Jahre andauernde Uebelkeit bei Tag und Nacht vorbei ist, leide ich nun an ständiger Unterzuckerung. Alle zwei Stunden muss ich essen, daher nehme ständig an Gewicht zu.
Ich muss es immer noch am nächsten Tag büssen, wenn ich mich zu sehr angestrengt habe (emotional oder körperlich). Dann geht’s mir wieder wie am Anfang der Geschichte: ich liege wieder im Bett für Tage und hab das Gefühl durchzudrehen.
Allergien und Unverträglichkeiten nehmen ständig zu. Kreislaufprobleme, katastrophales Kurzzeit-gedächtnis, ewige Müdigkeit, Verzweiflung und Existenzängste (und vieles mehr) sind meine ständigen Begleiter geworden. Ganz zu schweigen von der Einsamkeit nach 7 Jahren alleine leben in einer Einzimmerwohnung!
Ich hätte noch vieles zu erzählen, z.b. über die Unverschämtheiten des SVA, den erbarmungslosen Druck des RAV, über die Gutacher für die wieder „alles nur psychisch“ ist, aber mir fehlt der Elan.
Ach ja! Ich habe einen Invaliditätsgrad von 34% und somit keinen Rentenanspruch. Wundert sich etwa jemand?
Das Sozialamt stellt mir eine ausgezeichnete Anwältin, die meinen Fall bei der IV und dem Sozial-versicherungsgericht vertritt. Dafür bin ich sehr dankbar.
Was mich am Leben erhält ist, dass ich inzwischen weiss, dass diese schlimmste Zeit meines Lebens, einen tieferen Sinn für die Entwicklung meiner Seele hat. Dieses geistige Weiterkommen ist für mich etwas enorm Wichtiges geworden.
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Meine Videobotschaft
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Ein Machtwort wurde gesprochen, die IV lässt uns Kranke im Stich!
Wie wir schon auf unserer Webseite, unter der Rubrik „Anmeldung IV," berichtet haben, besteht nur eine geringe bis gar keine Aussicht eine IV-Rente mit der Diagnose CFS zu erhalten.
Im April 2008 entschloss sich das Bundesgericht einen Beschluss zu fassen; CFS gehört in den gleichen Syndromenkomplex wie Konversionsstörungen, Somatisierungsstörung, Schmerzstörung, Hypochondrie u.a.m.
Ab diesem Zeitpunkt konnte sich das Sozialversicherungsgericht, bei einer Einsprache aufgrund eines negativen Bescheids von der IV, auf eben diesen Bundesgerichtsbeschluss beziehen. Eine einfache Sache für die Gerichte.
Wie bei meinem Urteil unter anderem zu lesen ist: "Die Ausführungen von Dr. C. betreffend die Diagnose erscheinen zwar als mindestens gleich schlüssig wie diejenigen von Dr. von A. Der medizinische Theorienstreit spielt aber angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung im vorliegenden Fall nur eine untergeordnete Rolle." Das Sozialversicherungsgericht bezieht sich damit auf den Bundesgerichtsbeschluss vom April 2008.
Also spielen weder die Gutachten von den IV-Ärzten, noch die vom eigenen Arzt eine Rolle. Wichtig allein ist der Beschluss des Bundesgerichts vom April 2008.
Es gibt aber noch einen weiteren wichtigen Punkt im Ganzen. Sobald das Gericht den Rekurs ablehnt, also eine Rente verweigert, wird ab diesem Zeitpunkt das allfällige Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis des Hausarztes für null und nichtig erklärt, es hat vor den Behörden einfach keine Gültigkeit mehr.
Nachfolgend meine eigene Geschichte:
Im Februar 2005 meldete ich mich bei der IV an. In diesem Monat musste ich mich auch bei der Sozialhilfe melden und bei mir brach ebenfalls im Februar das Chronic Fatigue Syndrom aus. Zum damaligen Zeitpunkt wusste ich noch nicht was CFS ist. Ich war bei vielen Ärzten und Psychiatern gewesen, bis ich nach eineinhalb Jahren meinen jetzigen Hausarzt kennen lernte, der damals schon viele CFS-Patienten aus der ganzen Schweiz betreute. Er stellte nach einer Ausschlussdiagnose CFS bei mir fest. Mir ging es so schlecht, dass er mich ein paar Monate später zu 100% arbeitsunfähig schrieb.
Ende Juli 2007 bekam ich den sogenannten Vorbescheid der IV, in dem es hiess, dass ich keinen Anspruch auf eine Rente habe. Ich legte mit Hilfe eines Anwaltes vor dem Sozialversicherungsgericht Rekurs ein. Im Dezember 2008 bekräftigte das Sozialversicherungsgericht den Vorbescheid der IV, ich bekam keine Rente. Mir wurde eine Arbeitsunfähigkeit von 35% zugesprochen (ab 40% gibt es eine Viertelrente).
Einen Monat später strich mir die Sozialhilfe meine Integrationszulage von 100 Franken, denn nach dem Beschluss des Gerichts bin ich ja arbeitsfähig, das Arbeitsunfähigkeits-Zeugnis meines Arztes hat keine Gültigkeit mehr.
Drei unabhängige Institutionen stellten die Diagnose CFS; eine psychiatrische Klinik in der ich vier Wochen verbrachte, das Schlaflabor in Zürich und mein Hausarzt. All das spielt keine Rolle, da CFS/ME per Bundesgerichtsbeschluss 2008 keine körperliche Krankheit ist, obwohl diese Krankheit bei der WHO offiziell unter der Nummer ICD-10, G93.3 eingetragen ist (unter dieser Nummer steht: sonstige Krankheiten des Nervensystems, Chronisches Müdigkeitssyndrom). Das Sozialversicherungsgericht hat sich darauf bezogen, dass es keine körperliche Krankheit ist, und in meinem Urteil Folgendes geschrieben:" Somit besteht eine Vermutung, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar ist.
Wie durch ein Wunder bin ich durch zwei Beschlüsse wieder arbeitsfähig.
Fast vier Jahre lang hat der ganze Prozess gedauert und am Schluss steht ein Urteil, dass auf der Grundlage von Vermutungen gefällt wurde !
Die Richter des Bundesgerichts haben einfach ein Machtwort gesprochen. Schluss mit diesen lästigen Anträgen der Leute die meinen sie wären an CFS erkrankt und arbeitsunfähig.
Die wichtigsten Punkte
· Diagnosen studierter und erfahrener Fachärzte sowie Professoren werden nicht anerkannt.
· CFS ist laut Bundesgericht keine körperliche Krankheit und gehört in den gleichen Syndromenkomplex wie Konversionsstörungen, Somatisierungsstörung, Schmerzstörung, Hypochondrie u.a.m.
· Es besteht eine Vermutung, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar ist.
· Somit ist ein CFS-Betroffener sofort nach dem Gerichtsbeschluss angeblich wieder gesund und arbeitsfähig, jegliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen sind nach dem Gerichtsurteil nichtig.
Ist so etwas tatsächlich möglich?
Das Urteil der Bundesrichter erstaunt: Besonders wenn man weiss, dass die WHO (Weltgesundheitsorganisation) die Erforschung von CFS mit „hoher Dringlichkeit" eingestuft hat; da weltweit 0,4% der Bevölkerung mittel bis sehr schwer an CFS erkrankt ist und daraus grosse soziale und ökonomische Schäden resultieren.
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Sind wir, CFS-Betroffene, alles Simulanten?
Eines morgens, es war ein Sonntag im Februar 2005, wachte ich in einem fürchterlichen Zustand auf. Es war der Morgen, der mein ganzes Leben veränderte. Ich kann den Zustand kaum in Worte fassen. Es traf mich auch völlig unvorbereitet.
Ich wachte also auf und verspürte sehr grosse Übelkeit, ein überaus starkes Krankheitsgefühl und eine starke innere Unruhe im ganzen Körper, vielleicht am ehesten vergleichbar mit einer starken Grippe, und eine bleierne Müdigkeit. Ich versuchte mich zu drehen, was mir erst gar nicht gelang. Danach wollte ich aufstehen, da ich dachte es werde dann besser. Nun musste ich aber etwa zehn mal den Befehl an meinen Körper geben aufzustehen, bevor ich mich überhaupt bewegen konnte. Es kostete mich ungeheure Anstrengung um den ersten Schritt zu machen. Jeder Schritt war überaus anstrengend und kostete mich viel Kraft, ich kam kaum vom Fleck. Jede Bewegung löste zusätzlich grosses Unbehagen am ganzen Körper aus. Dazu kamen auch noch sehr starke Schmerzen im ganzen Rückenbereich. Dann spürte ich auch das erste mal eine grosse Hitze in mir, zusammen mit Schweissausbrüchen und das totale fehlen jeglicher Energie. Ich brauchte ca. fünfzehn Minuten bis ich im Badezimmer war. Langsam kam Angst und Panik in mir auf, da ich so etwas weder erlebt, noch davon gehört hatte. Plötzlich merkte ich, dass ich kalte Hände und Füsse hatte. Ich wollte eigentlich Duschen, da das aber nicht ging, kämpfte ich mich langsam wieder zurück ins Bett. Dort schlief ich völlig erschöpft wieder ein. Am späten Nachmittag wachte ich wieder auf, im genau gleichen Zustand wie zuvor, nichts hatte sich geändert. Essen und trinken war schwierig, ich hatte aber auch nicht viel Hunger, da ich immer noch diese überaus starke Übelkeit verspürte. Ich hatte immer noch Schweissausbrüche und fror gleichzeitig. Ich mass mein Fieber, hatte aber keines.
Später schlief ich trotz Panikgefühlen wieder bis am nächsten Nachmittag. Der Zustand war immer noch der selbe. In der Anfangsphase schlief ich meistens um die 15-20 Stunden pro Tag
Als ich am darauf folgenden Tag aufwachte brauchte ich wieder unglaublich lange bis ich aufstehen konnte, auch das Bewegen war immer noch schwierig. Ich brachte es aber irgendwie fertig einem Arzt zu telefonieren, da ich immer noch Pnikattacken hatte. Da stellte ich fest, dass sogar das Sprechen anstrengend ist, oder auch nur die Worte zu finden die man sagen wollte und sogar das zuhören kostete viel Kraft weil man sich nur schwer konzentrieren kann. Nachdem der Arzt sich angehört hatte was ich zu sagen hatte, verwies er mich an einen Psychologen. Ich schaffte auch irgendwie noch das zweite Telefonat und machte einen Termin ab. Dann schlief ich wieder bis am nächsten Nachmittag.
Ich bekam dann vom Psychiater ein Antidepressiva das vornehmlich gegen Panikattacken wirken sollte. Zudem glaubte er mir, ausser den Panikattacken, meine Schilderung der Ereignisse der ersten Tage nicht. „Er hätte noch nie so etwas gehört." Solche und ähnliche Aussagen sollte ich noch von einigen Ärzten hören. Ich nahm dann das verschriebene Zoloft über ein Jahr lang, geholfen haben sie nicht gegen die Panikattacken.
Ich war bis im März 2003 ein sehr aktiver Mensch. Fast mein ganzes Leben verbrachte ich im Gastgewerbe. Mit 22 Jahren übernahm ich meinen ersten Betrieb als Geschäftsführer. später hatte ich für ein paar Jahre ein Restaurant gepachtet. Ich bin dazwischen auch zwei Jahre gereist, habe ein Jahr in Australien gearbeitet und vier Jahre als Selbständig Erwerbender in Ecuador gelebt. Als ich zurückkam arbeitete ich weiter als Geschäftsführer in div. Restaurants. Ich habe meistens um die 12 Std. täglich gearbeitet, als Selbständig erwerbender sogar bis zu 16 Std. und mehr.
Bei meiner letzten Stelle im Gastgewerbe hat dann ganz langsam eine bestimmte bleierne und unbekannt schwere Müdigkeit und Energielosigkeit angefangen die ich bis zum dortigen Zeitpunkt nicht kannte. Ich war dann auch mehrere Tage richtig Müde und ohne Energie. Das trat Phasenweise auf, mit grossen Abständen dazwischen. Da habe ich den Entschluss gefasst aus dem Gastgewerbe auszusteigen und etwas anderes zu machen. Das war Ende 1995. Ich war mehrere male Arbeitslos und habe die verschiedensten Arbeiten verrichtet. Es war eine schwere Zeit und ich litt sehr unter der Arbeitslosigkeit.
Die letzte Arbeitsstelle vor meiner Krankheit trat ich im November 2001 an. Es war keine leichte Arbeit, aber sie gefiel mir sehr gut (Bestattunsinstitut). Daneben arbeitete ich seit 1996 für einen Verein. Ich spendete dafür fast meine gesamte Freizeit, aber es gefiel mir sehr und ich war es schon mein ganzes Leben gewohnt viel zu arbeiten. Doch auch hier hatte ich immer häufiger mit dieser schweren Müdigkeit und Energielosigkeit zu kämpfen, die in immer kürzeren Phasen auftrat, der ich aber immer noch keine grosse Beachtung schenkte.
Im März 2003 hatte ich dann einen Arbeitsunfall, daraus resultierte eine Bandscheibenvorfall,der mich zwang meine Arbeit aufzugeben. Man versuchte die Schmerzen durch Facetten- und Wurzelblockaden (sechs im gesamten) zu lindern (Spritzen in die Rückenwirbel-Gelenke). Es wurde mir auch in der Schmerzklinik im OP vom Arzt ein dünner Katheter innerhalb der Wirbelsäule, aber außerhalb des Rückenmarkkanals gelegt, der Schmerzmittel zentral abgab, was aber ebenfalls nicht half.
Etwa im Januar 2005 machte man mit mir einen Opiat-Test. Man spritzte mir im OP Morphium, so lange bis ich keine Schmerzen mehr spürte. Danach musste ich noch ca. 1 1/2 Std. unter ärztlicher Kontrolle im Bett liegen bleiben. Der Arzt teilte mir mit, dass sich ein sehr kleiner Prozentsatz von Patienten nach diesem Test, sehr nervös fühlten. Genau das passierte mir danach. Ich verspürte sogar Panik, die so schlimm wurde, dass ich den Arzt kontaktierte.
Dieser Zustand hatte Ähnlichkeit mit dem Zustand beim Ausbruch von CFS, einen Monat später, wo ich ebenfalls Panikattacken hatte. Nur die Müdigkeit und Energielosigkeit fehlte nach dem Opiat-Test.
Ich habe einige Ärzte (8) und Psychiater (3) gesehen und dutzende von Untersuchungen gemacht, (unter anderem auch beim Neurologen und im Schlaflabor )bis ich dann endlich nach eineinhalb Jahren auf den Arzt traf, der mich heute noch behandelt. Dieser Arzt betreut schon seit Jahren CFS-Kranke in der Schweiz setzt sich mit aller Kraft als einer der wenigen Ärzte für uns ein.
Ich war übrigens auch vier Wochen auf anraten einer Psychiaterin in einer Psychiatrischen Klinik, wo man erstaunlicherweise grosse Rücksicht auf mich nahm und meine Krankheit sogar ernst nahm. Das Pflegepersonal auf meiner Station hatte auch tatsächlich schon an Vorlesungen teilgenommen und wusste darüber Bescheid. Am Schluss diagnostizierte der verantwortliche Arzt tatsächlich CFS bei mir.
Ich rate aber trotzdem niemandem sich in eine solche Klinik zu begeben, da das ganze einfach viel zu anstrengend ist und die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Gehen wir nun zu meinem Bericht der ersten Tage nach dem Ausbruch vom CFS zurück.
Im ersten Jahr meiner Erkrankung hatte ich kleine Pausen von 1 - 2 Tagen zwischen den Rückfällen, wo alle Symptome des CFS am stärksten zum Vorschein kamen. Es war schlimm, denn man versteht einfach nicht, was da im Körper passiert. Ich deckte mich mit Coca-Cola ein um meine Müdigkeit zu bekämpfen, wovon ich etwa ein Liter täglich trank, dazu auch viel Grüntee. Es nützte aber alles nichts, gegen eine solche Müdigkeit kann man einfach nichts machen. Alles war schwierig, auf die Toilette zu gehen, Einkäufe machen, kochen, sprechen, zuhören, einfach alles. Vielfach konnte ich nur aufstehen um auf das WC zu gehen. Wenn ich einmal einen besseren Tag erwischte ging ich auf Vorrat einkaufen und packte alles in den Tifkühler. Ich habe jahrelang fast nur Tiefkühlkost gegessen, aus einem einfachen Grund, ich musste nichts anderes machen als das tiefgekühlte in die Pfanne zu geben und aufzuwärmen. Seit dieser Zeit esse ich auch nur zwei mal täglich, manchmal auch nur einmal, da ich immer noch vielfach unter starker Übelkeit leide.
Etwas sehr schlimmes war auch die Reaktion der Ärzte, Psychiater und auch Bekannte und Familie. Ich musste mir viele „Sprüche" gefallen lassen, die sehr schmerzten. Viele gut gemeinte „Ratschläge", die aus Unwissenheit erteilt wurden. Ein gesunder Mensch kann sich einfach nicht vorstellen was für schlimme Auswirkungen diese Krankheit hat. Ich selber wollte am Anfang am liebsten der ganzen Welt meinen Schmerz und meine Qual hinausschreien, ich wollte, dass man mir glaubte, ich versuchte allen klar zu machen wie schlimm diese Krankheit ist und dass ich tatsächlich schwer eingeschränkt war und mir das nicht nur einbildete. Das gelang mir natürlich nicht. Ich fühlte mich völlig alleine gelassen. Heute ist es aber etwas anders. Heute weiss wenigstens mein Umfeld wie es mir wirklich geht, der Anfang aber, war sehr schlimm.
In meinem Gerichtsurteil vom Soziualversicherungsgericht, das meine Rente ablehnte, heisst es auch:„Somit besteht eine Vermutung, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar ist." Das ist in etwa auch das, was man von unerfahrenen Ärzten, Psychiatern und seinem eigenen Umfeld am Anfang an Ratschlägen zu hören bekommt. Man weiss ja selber nicht was da mit einem passiert, man bekommt aber mit aller Härte die Auswirkungen dieser Krankheit zu spüren und dann muss man sich diese Ratschläge anhören.
das erste Jahr verrichtete ich weiter meine Arbeit für den Verein, von meinem Bett aus. Es war nicht sehr viel und ich konnte diese Arbeit auch nicht mehr zuverlässig und voll ausführen. Ich wollte sie aber nicht aufgeben. Im März 2006 nahm ich sogar noch eine zusätzliche Aufgabe des Vereins in Zürich war. Ich hoffte, dass ich damit meine Krankheit überwinden konnte. Ich reiste ca. ein mal pro Woche für zwei bis drei Stunden nach Zürich, wenn es der Gesundheitszustand zuliess, was mir ausserordentlich schwer fiel. Praktisch fast jedes mal bekam ich am darauffolgenden Tag wieder einen Rückfall, wenn ich nicht schon am Abend dieses Tages drin war. Ich unternahm alles, nur damit ich nicht noch tiefer in diese grosse, schwere, bleierne Müdigkeit hineinfiel. Leider erreichte ich genau das Gegenteil. Meine Krankheit wurde immer schlimmer. Die Zeiten in denen ich das Bett oder das Haus kurz verlassen konnte wurden immer kürzer, die Bettphasen immer länger, begleitet von äusserst starken Panikattacken, starken Schmerzen (Ich nehme Morphium gegen die Schmerzen), starke Übelkeit, schweren Schlafstörungen, Intoleranz gegenüber Hitze, innere Unruhe, starkes Krankheitsgefühl,Reizdarmsyndrom und vieles mehr. Das hiess für mich, dass ich monatelang das Bett nur für Einkäufe verlassen konnte, und auch das nur mit äusserster Anstrengung.
Ich habe wirklich alles gemacht was gemacht werden kann damit die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwunden werden kann. Bevor ich alles aufgeben musste, habe ich sogar einen Nordic Walking Kurs angefangen, den mir zwei Bekannte bezahlten. Ich schaffte gerade die ersten zwei Tage, danach konnte ich wieder einmal lange Zeit das Bett nicht verlassen.
Jetzt, nach viereinhalb Jahren hat sich mein Gesundheitszustand etwas stabilisiert, so dass ich wenigstens ca. eine bis anderthalb Stunden pro Tag mein Bett verlassen kann. Rückfälle gibt es aber immer noch häufig, ich habe aber gelernt einigermassen damit umzugehen.
Ich habe, zusammen mit anderen, eine schweizer Webseite für CFS-Betroffene aufgemacht. Ich kann meine Arbeit für die Webseite vom Bett aus machen. Daran arbeiten wir in unseren besseren Phasen, in den schlechteren Zeiten ruht dann halt die Arbeit. Diese Arbeit gibt mir ein Gefühl nicht ganz Nutzlos zu sein und gleichzeitig kann ich etwas gutes, praktisches für andere machen, denn ich verbringe immer noch etwa 21 Stunden pro Tag im Bett.
Die ganze Zeit hindurch hat mir meine Frau zur Seite gestanden, mit der ich getrennt lebe und zwei sehr gute Kollegen vom Verein. Seit etwa zwei Jahren auch einige andere meiner Kollegen und Kolleginnen aus dem Buddhistischen Verein zu dem ich jetzt seit über 13 Jahre gehöre. Der Buddhismus gibt mir auch den Halt den ich brauche und hat mir geholfen meine schlimmsten Zeiten durchzustehen.
Ich denke, jemand der CFS hat würde alles geben, um nur wieder gesund zu werden und ich denke jeder würde sofort wieder arbeiten gehen, wenn er nur wieder gesund sein könnte.
Unsere Krankheit ist aber nach einem schweizerischen Bundesgericht vom April 2008 den somatoformen Störungen zuzurechnen und gehört in den gleichen Syndromen- komplex wie Konversionsstörungen, Somatisierungsstörung, Schmerzstörung, Hypochondrie u.a.m.
Sind wir, an CFS-Leidende also alles Simulanten? Uns fehlt also nur ein bisschen Willensanstrengung um unsere eingebildete Krankheit zu überwinden!
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Mein Urteil
Eine kleine Chance besteht für uns alle, sollte das Bundesgerichtsurteil vom April 2008 aufgehoben oder korrigiert werden.
Urteil
des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt
Beschwerde IVG (Rente) hat das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt am 12. November 2008 fol- gendes Urteil gefällt: -2- TATSACHEN L a) Der 19-- geborene R arbeitete seit Januar 2OO1 als Aussendienstmitarbeiter/Bestatter für das Beerdigungsinstitut-----------
s. 7).
b) lm Februar 2005 meldete sich R.G. bei der lV-Stelle Basel- Stadt zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen lnvalidenversicherung (lV) an (vgl. lV-Akte 3, S. 1 ff.). Die lV-Stelle ersuchten in der Folge die be- handelnden Arzte um Berichterstattung (Berichte Dr. S vom 28. März 2OO5 tlV-Akte 17, S. 1 ff .l und vom 4. September 2006 [lV-Akte 39]); Be- richte Schmerzklinik Kirschgarten vom 16. und vom 21 . März 2005 tlv- Akte 18, S. 1 ff .l). Ab dem 4. Oktober 2006 begab sich RG zu Dr. med. P. C, MEcs/Allgemeine Medizin FMH, in Behandlung (vgl. den Bericht vom 19. Januar 2OO7: lV-Akte 44).
lm Juli 2006 wurde er in der neurologischen Klinik und Poliklinik des Universitätsspitals Zürich untersucht (vgl. die Berichte vom 13. Juli 2006, 17. Juli 2006, 14. August 2006 und vom 21. August 2006; lV-Akte 53, S. 60 ff.). Vom 17. November bis zum 20. November 2006 und vom 28. November bis zum 19. Dezember 2006 war R G in der Privatklinik Wyss, Münchenbuchsee, hospitalisiert (vgl. den Bericht vom 5. Januar 2OO7; lV-Akte 51, S. 2 tt.l. lm weiteren Verlauf wurde das Begutachtungszentrum (BEGAZ) Basel-Landschaft mit der polydisziplinären Begutachtung des Versicherten beauftragt (Gutachten vom 22. Mai 2007 tlV-Akte 53, S. 2 tt.l; rheumatologisches Teilgutachten Dr. med. P. W, FMH Rheumatologie, vom 2. April 2OO7 [lV-Akte 53, -3- S. 30 ff.l; psychiatrisches Teilgutachten Dr. med. R. von A, FMH Psychi- atrie und Psychotherapie, vom 21. April 2OO7 ilV-Akte 53, S.40 ff.l). c) Darauf hin teilte die lV-Stelle R G mit Vorbescheid vom 23. Juli 2OO7 mit, man gedenke das Rentengesuch abzulehnen; der ermit- telte lV-Grad betrage lediglich 2Oo/o (vgl. lV-Akte 56). Dazu liess sich der versicherte am 10. September 2oo7 und am 17. September 2oo7 verneh- men (vgl. lV-Akten 63 und 65). Dessen ungeachtet verneinte die lV-stelle mit Verfügung vom 18. Oktober 2OO7 einen Rentenanspruch von R G- (vgl. lV-Akte 70). Mit Schreiben vom 9. November 2OO7 wandte sich Dr. C an die lV-Stelle. Seinem Brief legte er die Stellungnahme von Prof. Dr. med. V. D, leitender Arzt, Abteilung Forensische Psychiat- rie, der universitären psychiatrischen Kliniken, Basel, vom 10. septem- ber 2OO7 bei (vgl. lV-Akte 72). il. a)
Mit Beschwerde vom 12. November 2OO7 beantragt R G (Be- schwerdeführer), es sei die Verfügung vom 18. Oktober 2OOj aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die lV-Stelle zurückzuweisen. Es sei die lV zur Einhoiung eines Gegengutachtens zu verpfiichten. in verfahrens- rechtlicher Hinsicht wird um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung ersucht.
b) Mit schreiben vom 17. Dezember 2oo7 und vom 19. Dezember 2oo7 ergänzt der Beschwerdeführer seine Beschwerde. Der Eingabe vom 19. De- zember 2oo7 legt er eine Stellungnahme von Dr. C vom 19. Dezem- ber 2OO7 bei.
c) Die lV-Stelle (Beschwerdebeklagte) schliesst - insb. unter Berufung auf die zwischenzeitlich eingeholte Stellungnahme von Dr. med. A. v, Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, c/o regionalärztlicher Dienst der lV, vom 24. Januar 2008 (lV-Akte 81) - mit Beschwerdeantwort vom 28. Januar 20O8 auf Abweisung der Beschwerde.
d) Mit Replik vom 29. April 2008 hält der Beschwerdeführer an seiner Beschwerde fest. Der Eingabe legt er die Stellungnahme von Dr. C. vom 29. April 2008 bei. e) lnnert Frist wird keine (fakultative) Duplik eingereicht.
Mit Verfügung vom 16. November 2OO7 bewilligte die lnstruktionsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung.
Die Parteien verzichteten auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialversicherungsgericht. Die Beratulg des Gerichts fand am 12. November 2008 statt. ENTSCHEIDUNGSGRUNDE 1. a) Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt ist zur Beurteilung der vor- liegenden Beschwerde in sachlicher Hinsicht zuständig {vgl. Art.56 Abs. 1 respektive Art. 57 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts IATSGI vom 6. Oktober 2000 in Verbindung mit 5 56a lit. a des Gerichtsorganisationsgesetzes [GOG, SG 154.100] vom 27. Juni 1895 in Verbindung mit 5 1 Abs. 1 des Sozialversicherungsge- richtsgesetzes [SVGG, SG 154.2OO1 vom 9. Mai 2001].
Die örtliche Zu- ständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus Art. 69 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (lVG) vom 19. Juni 1959.
b) Auf die im Übrigen rechtzeitig innert der 3O-tägigen Frist nach Eröff- nung der Verfügung (vgl. Art. 60 Abs, 1 ATSG) erhobene Beschwerde ist somit - da auch die sonstigen formellen Beschwerdevoraussetzungen erfüllt sind - einzutreten.
2. a) Die Beschwerdebeklagte macht im Wesentlichen geltend, gemäss dem massgebenden BEGAZ-Gutachten vom 22. Mai 2OO7 sei dem Be- schwerdeführer die Verrichtung von leichten bis mittelschweren Tätigkeiten ganztags zumutbar, wobei es eine Leistungseinschränkung von 2Oo/o zu be- rücksichtigen gelte. Da der Beschwerdeführer bei seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Bestatter - unfreiwillig - unterdurchschnittlich verdient habe, -5- sei eine Parallelisierung der beiden Vergleichseinkommen vorzunehmen. Damit entspreche der lV-Grad dem Grad der Arbeitsunfähigkeit (vgl. die Verfü- gung vom 18. Oktober 2OO7l.
b) Der Beschwerdeführer wendet hiergegen zur Hauptsache ein, auf das BEGAZ-Gutachten dürfe nicht abgestellt werden. Er müsse als 100% arbeitsunfähig angesehen werden. ln Anbetracht der wissenschaftlichen Diskrepanzen sei die Beschwerdebeklagte zur Einholung eines Gegengutachtens zu verpflichten
(s. 1 f. der Beschwerde, S. 1 der Beschwerdeergänzung vom 17.Dezember2OO7l. 3. a) Gemäss Art. 28 Abs. 1 IVG besteht ein Anspruch auf eine ganze In- validenrente, wenn die versicherte Person zu mindestens 7Oo/o, auf eine Dreiviertelsrente, wenn sie zu mindestens 6O7o, auf eine halbe Rente, wenn sie zu mindestens 50% und auf eine Viertelsrente, wenn sie zu mindestens 40% invalid ist. Für die Bemessung der Invalidität bei einer erwerbstätigen versicherten Person wird das Erwerbseinkommen, das sie nach Eintritt der Invalidität und Durchführung allfälliger Eingliederungsmassnahmen durch eine ihr zumutbare Tätigkeit bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage erzielen könnte (lnvalideneinkommen), in Beziehung gesetzt zum Erwerbseinkom_ men, das sie erzielen könnte, wenn sie nicht invalid geworden wäre (Art. 2B Abs. 2 IVG in Verbindung mit Art. 16 ATSG).
Um den Invaliditätsgrad bemessen zu können, ist die Verwaltung (und im Beschwerdefall das Gericht) auf Unterlagen angewiesen, die ärztliche und gegebenenfalls auch andere Fachleute zur Verfügung zu stellen haben. Aufgabe des Arztes ist es dabei, den Gesundheitszustand zu beurteilen und dazu Stellung zu nehmen, in welchem Umfang und bezüglich welcher Tätigkeiten die versicherte Person arbeitsunfähig ist. lm Weiteren sind die ärztlichen Auskünfte eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Frage, welche Arbeitsleistungen der versicherten Person noch zugemutet werden kön- nen (BGE 125 V 261 E.4 mit Hinweisen).
bb) Hinsichtlich des Beweiswertes eines Arztberichtes ist entscheidend, ob der Bericht für die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Un- tersuchungen beruht, auch die geklagten Beschwerden berücksichtigt, in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben worden ist, in Beurteilung der medizinischen Situation einleuchtet und ob die Schlussfolgerungen des Ex- perten begründet sind (BGE 12sv 3s2E.3a, 122v 160 E. 1c mit Hinwei- sen). Ausschlaggebend für den Beweiswert ist grundsätzlich somit weder die Herkunft eines Beweismittels noch die Bezeichnung der Stellungnahme als Bericht oder Gutachten (BGE 125 V 3b2 E. 3a). Ausschlaggebend für den Beweiswert ist grundsätzlich somit weder die Herkunft eines Beweismittels noch die Bezeichnung der Stellungnahme als Bericht oder Gutachten (BGE 125 V 352 E.
3a).Dennoch hat es die Rechtsprechung mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung vereinbar erachtet, in Bezug auf bestimmte Formen medizinischer Berichte und Gutachten (Gerichtsgutachten, Gutachten von externen Spezialärzten, Stellungnahmen versicherungsinter- ner Arzte, Berichte von Hausärzten, Parteigutachten) Richtlinien für die Be- weiswürdigung aufzustellen (vgl. BGE 125 V 352 tf . E. 3b). cc) So ist den im Rahmen des Verwaltungsverfahrens eingeholten Gutachten externer Spezialärzte, welche aufgrund eingehender Beobachtungen und Untersuchungen sowie nach Einsicht in die Akten Bericht erstatten und bei der Erörterung der Befunde zu schlüssigen Ergebnissen gelangen, bei der Beweiswürdigung volle Beweiskraft zuzuerkennen, solange nicht konkrete lndizien gegen die Zuverlässigkeit der Expertise sprechen (BGE 125 V 353 E. 3b/bb, mit weiteren Hinweisen). Diese im Bereich der Unfallversicherung entwickelten Grundsätze finden für das lV-Verwaltungsverfahren sinngemäss Anwendung (vgl. u.a. Urteil des EVG vom 21 . September 2005 | 45/05 E. 1 .4). c/aa) Dr. W. führte im rheumatologischen Teilgutachten vom 2. Ap- ril 2OO7 (lV-Akte 53, S. 30 ff.) als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit eine "symptomatische Diskopathie lumbo-sakral bei kernspin- tomographisch nachgewiesener Diskushernie LWKS/S1 links (MRl der LWS vom 22. April 2003)" an. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit seien das "chronische thorakale Schmerzsyndrom nach einem Verhebeereignis am 12. März 2003 ohne sichere Hinweise auf eine somatische Ursache", die "Osteochondrose HWK5/6 mit Foraminalstenose C6 rechts", die "muskuläre Dysbalance im Schultergürtelbereich links (Trapezius, Levator scapulae und Sternocleidomasteoideus)" und die "geringgradige syrinxartige Erweiterung des Zentralkanals auf Höhe BWKS bis 7 gemäss MRI der BWS vom 28. Ok- tober 2003" (vgl. S. 7 des Gutachtens).
Mit Bezug auf die Arbeitsfähigkeit des Exploranden hielt der Administrativgutachter fest, aus rheumatologischer Sicht bestehe aufgrund der symptomatischen Diskopathie lumbosakral eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit für eine schwere und/oder bezüglich der Arbeitsposition den Rücken belastende Tätigkeit. In einer derartigen Tätigkeit sei von einer deutlich vermehrten Pausenbedürftigkeit resp. Erholungszeit auszugehen, so dass diesbezüglich eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit vorliege. Mit Bezug auf alle leichten bis mittelschweren Arbeiten und speziell auch für rückenadaptierte Tätigkeiten könne dagegen keine Ein- schränkung der Arbeitsfähigkeit attestiert werden (vgl. S. 9 des Gutach- tens). -
7 - bb) Auf diese - im Einklang mit den übrigen medizinischen Beurteilungen stehende - Einschätzung von Dr. Wüest kann abgestellt werden. Sie erfüllt sämtliche Anforderungen an beweiskräftige medizinische Entscheidungsgrundlagen.
Somit ist der Beschwerdeführer aus rheumatologischer Sicht mit Bezug auf leichte bis mittelschwere rückenadaptierte Tätigkeiten als 1 0O% arbeitsfähig anzusehen.
d) Mit Bezug auf die weiterenren Beschwerden präsentiert sich keinem somatischen Korrelat zuordenba- die medizinische Aktenlage wie im Fol- genden gezeigt wird. aa)
In der Privatklinik Wyss wurde die Diagnose "chronisches Fatigue- syndrom" gestellt (vgl. S. 1 des Berichtes vom s. Januar 2oo7; lv-Akte s1, s. 2). Dr. c. diagnostizierte mit Bericht vom 19. Januar 2oo7 (rv-Akte 44, S. 1 ff.) ebenfalls ein "Chronic Fatigue Syndrome". Weiter legte er dar, in der ICD-1O-Klassifizierung entspreche diesem Syndrom am ehesten die Neurasthenie (F48.0). bb)
Dr. von A diagnostizierte mit psychiatrischem Teilgutachten vom 21 . April 2OO7 (lV-Akte 53, S. 40 ff .) eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung, ICD-10 F45.4. Diese habe Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Ohne Auswirkung sei die ebenfalls zu diagnostizierende akzentuierte (histrionische und narzisstische Persönlichkeitsstörung, ICD-1 O 273.1 (vgl, S. 11 unten des Gutachtens). Erläuternd hielt der Gutachter fest, anlässlich der Exploration habe sich ein Schmerzsyndrom mit Schmerzen im Bereich des ganzen Rückens und der Rückenmuskulatur nachweisen lassen. Den somatischen Akten sei nicht klar zu entnehmen, inwieweit sich diese Schmerzen hinreichend durch körperliche Störungen erklären lassen oder nicht. Aus psychiatrischer Sicht sei eine ausgeprägte Kindheitsbelastung nachzuweisen. In diesem Sinne lasse sich aus psychiatrischer Sicht die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung rechtfertigen (vgl. S. 12 und S. 13 oben des Gutachtens).
Die psychosoziale Funktionsfähigkeit sei indes als nicht beeinträchtigt zu betrachten, obwohl der Explorand eine ausgeprägte Neigung zum sozialen Rückzug zeige. Unter Berücksichtigung der anlässlich der heutigen Untersuchung festgestellten Tendenz zur Dramatisierung aber auch infolge der beim Exploranden festzustellenden Kränkbarkeit sei in diagnostischer Hinsicht auch von akzentuierten (histrionischen und narzisstischen) Persönlichkeitszügen auszugehen. Diese alleine hätten jedoch keinen Einfluss auf die Ar- beitsfähigkeit (vgl. S. 13 des Gutachtens).
Anamnestisch liessen sich die Symptome der Müdigkeit, der Erschöpftheit, der Vergesslichkeit, der Konzentrationsstörung, des Nebels im Kopf, der Übelkeit, der Gangunsicherheit, der Bauchkrämpfe, der zeitweilig gereizt-aggressiven Stimmung sowie der manchmal panikartigen Zustände eruieren. Diese Symptome seien am ehesten ebenfalls der somatoformen Schmerzstörung zuzuordnen auf dem Hintergrund der ausgeprägten ödipalen Konflikte.
Die für die Diagnosestellung einer Neurasthenie notwendigen Kriterien seien als nicht erfüllt zu betrach- ten, zumal der Krankheitsverlauf bis anhin in Schüben verlaufen sei. Als diagnostische Leitlinie für die Neurasthenie seien jedoch anhaltende Klagen über gesteigerte Ermüdbarkeit oder körperliche Schwäche und Erschöpfung zu fordern. Die Angaben des Exploranden seien als nicht immer konsistent zu beurteilen. Hinzu komme, dass der Explorand bei der mehr als 1 1/2- stündigen Untersuchung in keiner Art und Weise Ermüdungszeichen gezeigt habe (vgl. S. 13 unten f. des Gutachtens). Aus rein psychiatrischer Sicht sei die Arbeitsfähigkeit des Exploranden in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit seit dem 17. März 2003 nicht mehr gegeben. In einer körperlich nicht schweren Tätigkeit sei die Arbeitsfähigkeit als nicht eingeschränkt zu erachten. Es sei aber von einer Verminderung der Leistungsfähigkeit um 2Oo/o auszugehen.
Aus psychiatrischer Sicht sei es dem Exploranden durchaus zuzumuten, die notwendige Willensanstrengung aufzubringen, um die geklagten Beschwerden zu überwinden und einer zeitlich nicht eingeschränkten Tätigkeit mit einem verminderten Rendement um 2O% nachzugehen (vgl. S. 15 des Gutachtens). Dr. C. kritisierte das Gutachten von Dr. von A. mit den ausführlichen Stellungnahmen vom 9. November 2OO7 (lV-Akte 721 und vom 29. April 2008 (Replikbeilage).
Die Ausführungen von Dr. C. betreffend die Diagnose erscheinen zwar als mindestens gleich schlüssig wie diejenigen von Dr. von A. Der medizinische Theorienstreit spielt aber angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung im vorliegenden Fall nur eine untergeordnete Rolle.
bb) Gemäss der Auffassung des Bundesgerichts sind Neurasthenie und Chronic Fatigue Syndrome (chronisches Müdigkeitssyndrom) den somatoformen Störungen zuzurechnen und gehören in den gleichen Syndromen- komplex wie Konversionsstörungen, Somatisierungsstörung, Schmerzstö- rung, Hypochondrie u.a.m. Wie bei der Fibromyalgie ist die Atiologie des chronischen Müdigkeitssyndroms unbekannt. Zusammen mit dem Reizdarm- syndrom stellen Müdigkeitssyndrom und Fibromyalgiesyndrom (FMS) eine Symptomeneinheit dar, bei der je nach Verlauf entweder die für FMS oder CFS oder Reizdarmsyndrom typischen klinischen Zeichen im Vordergrund stehen können. Bei allen drei Zustandsbildern lassen sich ähnliche vegetative, funktionelle und psychische Störungen erkennen, und auch bezüglich der Anwendung therapeutischer Strategien bestehen keine grossen Unterschiede (Peter A. BrRc, Chronisches Müdigkeits- und Fibromyalgiesyndrom, 2. Aufl., Berlin usw. 2OO2, S. 2271.
Sozialversicherungsrechtlich ist es geboten, sämtliche pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage den gleichen Anforderun-gen zu unterstellen. Wie von der ll. sozialrechtlichen Abteilung schon im Fall I l 000/06 vom 24. April 2007 erwogen, steht daher nichts entgegen, die von der Rechtsprechung im Bereich der somatoformen Schmerzstörungen entwickelten Grundsätze tBGE 130 V 352 und seitherige) auf Chronic Fatigue Syndrome oder Neurasthenie analog zur Anwendung zu bringen (Urteil des Bundesgerichts vom 14. April 2008 | 7Ol07 E. 5).
cc) Somit besteht eine Vermutung, dass die vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigung mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar ist. Bestimmte Umstände können den Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess unzumutbar machen, weil die versicherte Person nicht über die notwendigen Ressourcen verfügt. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, entscheidet sich im Einzelfall anhand verschiedener Kriterien. lm Vordergrund steht die Feststellung einer psychischen Komorbidität von erheblicher Schwere, Ausprä- gung und Dauer. Massgebend sein können auch weitere Faktoren, so: chronische körperliche Begleiterkrankungen; ein mehrjähriger, chronifizierter Krankheitsverlauf mit unveränderter oder progredienter Symptomatik ohne längerdauernde Rückbildung; ein sozialer Rückzug in allen Belangen des Lebens; ein verfestigter, therapeutisch nicht mehr beeinflussbarer innerseeli- scher Verlauf einer an sich missglückten, psychisch aber entlastenden Kon- fliktbewältigung (primärer Krankheitsgewinn; "Flucht in die Krankheit"); das Scheitern einer konsequent ciurchgeführten ambulanten ocier stationären Behandlung (auch mit unterschiedlichem therapeutischem Ansatz) trotz ko- operativer Haltung der versicherten Person Je mehr dieser Kriterien zutreffen und je ausgeprägter sich die entsprechenden Befunde darstellen, desto eher sind - ausnahmsweise - die Voraussetzungen für eine zumutbare Willens- anstrengung zu verneinen (BGE 132 V 71 E.4.2.2, 131 V b0 f. E. 1.2, 13O
v 3s2).
dd) Eine psychische Komorbidität von erheblicher Schwere liegt nunmehr nicht vor. Zudem sind keine körperlichen Begleiterkrankungen auszumachen. Auch besteht kein sozialer Rückzug in allen Belangen des Lebens. Damit ist im vorliegenden Fall gestützt auf die höchstrichterliche Rechtsprechung von der Überwindbarkeit der Erkrankung auszugehen.
ee) Damit kann die Annahme einer 20%igen Verminderung des Rendements wegen der keinem organischen Korrelat zuordenbaren Erkrankung nicht beanstandet werden. Auf Dr. C. (Stellungnahme vom 19. Dezem- ber 2oo7 [Beilage zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 19. Dezem- ber 2OO7l und Stellungnahme vom 29. April 2008 lReplikbeilage] kann in diesem Zusammenhang nicht abgestellt werden.
f) Zusammenfassend ergibt sich daher, dass dem Beschwerdeführer zugemutet werden kann, ganztags - mit einer 2Oo/oigen Leistungseinschränkung - in einer leichten bis mittelschweren rückenadaptierten Tätigkeit zu arbeiten. - 10 - 4. a) Nicht zu beanstanden ist, dass die Beschwerdebeklagte sowohl das Validen wie auch das Invalideneinkommen anhand der statistischen Tabellenlöhne gemäss LSE bestimmt hat (vgl. zur "Parallelisierung" u.a. SVR- Rechtsprechung 1l2OOg lV Nr. 2 E.5.4). Der Vollständigkeit halber ist in diesem Zusammenhang jedoch zu bemerken, dass rechtsprechungsgemäss nicht auf regionale Lohntabellen abgestellt werden darf (vgl. u.a. das Urteil des Bundesgerichts vom 27. April 2007, | 139107 , E. 3; siehe auch das Ur- teil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 12. Oktober 2006, U 75/03, publ. in SZS 2007 S. 64),
biaa) Um ein Invalideneinkommen zu ermitteln, welches der im Einzelfall zumutbaren erwerblichen Verwertung der noch möglichen Verrichtungen im Rahmen der Restarbeitsfähigkeit am besten entspricht, ist vom statistischen Lohn gemäss Tabelle A1 der LSE ein Abzug von insgesamt höchstens 25% vorzunehmen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die versicherte Person wegen bestimmter einkommensbeeinflussender Merkma- le (leidensbedingte Einschränkung, Alter, Dienstjahre, Nationalität resp. Auf- enthaltskategorie und Beschäftigungsgrad) ihre Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur mit unterdurchschnittlichem erwerblichem Er- folg verwerten kann (BGE 126 V 78 E. 5). bb) lm vorliegenden Fall fällt einzig die leidensbedingte Einschränkung als lohnmindernder Faktor in Betracht. Wegen des Leidens lässt sich aber keine Reduktion des Tabellenlohnes um mehr als 15% rechtfertigen. Damit beträgt der lV-Grad höchstens 35% und ist nicht rentenbegründend.
Den obigen Ausführungen zufolge ist die Beschwerde somit abzuweisen- b) Da der Beschwerdeführer unterliegt, hat er die ordentlichen Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Gebühr von Fr. 80O.00, zu tragen. Sie gehen zufolge Bewilligung des Kostenerlasses an ihn zu Lasten des Staates. 5.
- 11 - Demgemäss hat das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt
erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Beschwerdeführer trägt die ordentlichen Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Gebühr von Fr. 800.00. Sie gehen zufolge Bewilligung des Kostenerlasses an ihn zu Lasten des Staates.
SOZIALVERSICHERU NGSGERICHT BASEL.STADT
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 1OO Abs, 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht [Bundesgerichtsgesetz, BGG]]. Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden lArt. 47 Abs. 1 BGG). Die Beschwerdegründe sind in Art. gs ff. BGG geregelt. Die Beschwerdeschrift ist dem Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Aus- fertigung zuzustellen. Die Beschwerdeschrift hat den Anforderungen gemäss Art. 42 BGG zu genü- gen; zu beachten ist dabei insbesondere: a) Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begrün- dung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten; b) in der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt; c) die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in Händen hat, ebenso der angefochtene Entscheid
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