20. März 2011 Die IV-Revision 6a ist angenommen
Heute morgen fand die Schlussabstimmung zur IV-Revision 6a statt. Die Revision wurde mit 125 zu 57 Stimmen angenommen. Besonders positiv hervorzuheben sind hierbei die Nein-Stimmen der beiden EVP-Nationalrätinnen Maja Ingold (ZH) und Marianne Streiff-Feller (BE). Maja Ingold hatte sich auch schon früher über die soziale Kälte im Nationalrat während der IV-Debatte geäussert. Etwas Stirnrunzeln hingegen bereiten gewisse Enthaltungen von Seiten der SP – Ganz besonders diejenige von Pascale Bruderer, die sich ja immer sehr für Menschen mit Behinderungen eingesetzt hat. Aber mit Engagement für Behinderte lässt sich eben nun mal kein Ständeratssitz gewinnen, wird sich Frau Bruderer gedacht haben, da muss man schon etwas «Mehrheitsfähigkeit» an den Tag legen.
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18. März 2011 Räte sagen Ja zu erstem Massnahmenpaket
Bern, 18.03.2011 - Das erste Massnahmenpaket der 6. Revision zur Sanierung der Invalidenversicherung IV und Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und Rentnern kann voraussichtlich auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden. Die eidgenössischen Räte stimmten der Teilrevision am Freitag in der Schlussabstimmung zu. Definitiv verabschiedet wurde auch das neue Psychologieberufegesetz, das die Aus- und Weiterbildung regelt und die Patienten besser schützt.
Der erste Teil der 6. IV-Revision (Massnahmenpaket 6a) soll die Invalidenversicherung ab 2018, wenn die Massnahmen voll greifen, um durchschnittlich 500 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Insbesondere, weil zusätzliche Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die IV-Revision 6a besteht zur Hauptsache aus den folgenden vier Kernelementen:
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18. März 2011 Die Schweizer Paraplegiker Vereinigung & die Logik
Probleme mit der Logik, die Dritte – heute mit der Schweizer Paraplegiker Vereinigung. Auszug aus der Medienmitteilung der SPV vom 12. Oktober 2010 (Stellungnahme zur IV-Revision 6b): «Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) lehnt entschieden den weiteren massiven Renten- und Leistungsabbau ab, der mit dem Entwurf des zweiten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision (IV-Revision 6b) angestrebt wird. (…)
Für die Menschen mit einer Querschnittlähmung sind die Leistungen der IV von existenzieller Bedeutung. Renten- und Leistungskürzungen im Ausmass, wie sie vom Entwurf zur IV-Revision 6b vorgeschlagen werden, würden viele Menschen mit einer Behinderung in die Abhängigkeit der Sozialhilfe treiben. Bereits unter der heutigen strengeren IV-Gesetzgebung verzeichnet die Schweizer Paraplegiker-Stiftung im ersten Halbjahr 2010 eine Zunahme der Unterstützungsgesuche von 62%»
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12. März 2011 Der Club im rosa Zuckerwattendekor
Gestern wurde im «Club» zum Thema «Job statt Rente – die IV auf hartem Sparkurs» diskutiert – oder besser gesagt, von den Herren Ritler und Daum jegliche Zweifel und Kritik der Gegenseite in rosarote Zuckerwatte gehüllt. Mit der Arroganz der Sieger, die sich sicher sind, dass diese IV-Revision bereits unter Dach und Fach ist, gaben sich Riter und Daum oft kaum noch die Mühe auf kritische Fragen einzugehen, ganz nach dem Motto: «Das haben wir nicht nötig, wir haben sowieso schon gewonnen» und: «wir werden uns da doch nicht auf gefährlich dünne Äste hinauslassen, um damit den Fernsehzuschauern womöglich den Eindruck vermitteln, dass da bei der IV das eine oder andere tatsächlich nicht ganz so kuschelig rosarot ist, wie das Bild, das wir zeichnen».
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9. März 2011 «Club» zur 6. IV-Revision: «Mutter Helvetia zahlt nicht mehr alles»
Einigkeit herrschte in der Sendung «Club» nur in einem Punkt: Die Invalidenversicherung IV mit ihrem gigantischen Schuldenberg von 15 Milliarden Franken steht am Abgrund. «Im Prinzip sind wir bankrott», sagte Stefan Ritler, Chef der Invalidenversicherung.
Ob die geplante 6. IV-Revision die Lösung ist? Sie will das Finanzloch stopfen, indem 17‘000 IV-Bezügern die Rente gestrichen wird. Diese IV-Bezüger sollen stattdessen wieder arbeiten gehen. Sollte das Parlament die 6. IV-Revision gutheissen, wird’s für manchen IV-Bezüger ungemütlich. Denn die Revision will 17‘000 IV-Bezüger wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Ein «sportliches Ziel», aber machbar, fanden die Arbeitgeber-Vertreter im «Club». Ein Ding der Unmöglichkeit, finden Behinderten-Vertreter. Sie kritisierten unter anderem die Grosskonzerne für ihren Umgang mit Behinderten.
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5. März 2011 Widerstand gegen 6. IV-Revision
Insbesondere der nachfolgende Text aus der IV-Revision 6a ist sehr wichtig:
Schliesslich wird eine rechtliche Grundlage für die Überprüfung und Anpassung laufender Renten geschaffen, die vor dem 1. Januar 2008 infolge somatoformer Schmerzstörungen, Fibromyalgie und ähnlichen Sachverhalten zugesprochen wurden. Bei dieser Regelung geht es um die Gleichbehandlung mit Personen, die seit Einführung der 5. IV-Revision gestützt auf ein solches Krankheitsbild nur noch im Ausnahmefall eine Rente erhalten. Allerdings ist die spezielle Situation einer Person, die bereits seit einiger Zeit eine Rente bezieht, bei der Überprüfung in jedem einzelnen Fall zu berücksichtigen und auf dieser Basis zu entscheiden, ob eine Anpassung im konkreten Fall als verhältnismässig erscheint. Für Personen ab 55 Jahren sowie für solche, die seit mehr als 15 Jahren eine Rente beziehen, ist eine Besitzstandsgarantie vorgesehen, da in diesen Fällen eine Widereingliederung faktisch ausgeschlossen sein dürfte. In allen andern Fällen entsteht bei einer Herabsetzung oder Aufhebung der Rente während maximal zwei Jahren ein Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung.
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5. März 2011 Widerstand gegen 6. IV-Revision
Nun wird die 6. IV-Revision doch noch torpediert. Der Schleudertrauma-Verband will das Referendum ergreifen. Allerdings sucht die Gruppierung noch Verbündete. Am Donnerstag hatte das Parlament die Vorlage unter Dach und Fach gebracht.
Dem Verband ist es ein Anliegen, dass Schleudertraumaverletzungen und deren Folgen von der Gesellschaft anerkannt werden. «Wir haben uns entschieden, wir werden das Referendum lancieren», sagte Präsidentin Evalotta Samuelsson gegenüber dem Schweizer Radio.
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3. März 2011 National- und Ständerat einigen sich bei IV-Revision
Heute hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Ziel der Revision ist es, die defizitäre Invalidenversicherung jährlich um etwa 500 Millionen Franken zu entlasten. Während mit den bisherigen IV-Revisionen die Zunahme der Neurenten gestoppt wurde, sollen nun bestehende Renten aufgehoben oder gekürzt werden.
Im Zentrum steht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt: Bis 2018 sollen rund 17'000 Rentner in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Die Linke und Teile der CVP hatten dieses Ziel mit Behinderten- Quoten für Unternehmen erreichen wollen. Ohne solche Quoten werde es nicht genügend Arbeitsplätze geben, argumentierten sie. Die Räte sprachen sich aber gegen Quoten aus.
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3. März 2011 «Arbeit ist die beste Ablenkung vom Schmerz»
Gestern war wieder einmal ein Schaden anrichtendes Interview mit Stefan Ritler im Tages-Anzeiger.
Seiner Meinung nach ist Arbeit die beste Ablenkung bei chronischen Schmerzen. Als ob es dabei nur um „Ablenkung“ ginge! Der Herr hat in der Tat keine Ahnung, wovon er spricht, doch für uns CFS-Patienten (sowie andere Patientengruppen) bleibt der Schaden, den er durch Beeinflussung der öffentlichen Meinung anrichtet … Analog zur SVP mit dem Begriff der „Scheininvaliden“.
IV-Chef Stefan Ritler verteidigt die harte Praxis der Invalidenversicherung, die das Parlament nun nochmals verschärft. Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sei sozialer als die Finanzierung von Renten.
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2. März 2011 «Wir wollen niemandem die Rente wegnehmen, wir wollen sie nur überprüfen…»
Der Minderheitenantrag Fetz, der den Bundesrat verpflichten wollte, die von einer Rentenüberprüfung betroffenen Diagnosen namentlich zu erwähnen, wurde in der heutigen Differenzbereinigung zur IV-Revision 6a mit 24 zu 17 Stimmen verworfen. Dieses Resultat ist gar nicht so schlecht. Es hätten sich nur 4 Ständeräte anders entscheiden müssen und die unseelige Schlussbestimmung wäre zumindest etwas eingeschränkt worden. So wie sie jetzt dasteht, ist sie ein Blankocheck für den absoluten Kahlschlag bei der IV und spottet jeglichen Prinzipien eines Rechtsstaates. Das hätte aber ehrlicherweise auch der Minderheitenantrag nicht mehr abwenden können.
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1. März 2011 Keine abschliessende Liste für IV-Rentenüberprüfung
Künftig werden manche IV-Renten systematisch überprüft - zum Beispiel jene, die wegen Schleudertraumata gesprochen wurden. Eine umfassende Liste mit allen Krankheitsbildern, die zu einer Rentenüberprüfung führen, wird es indes nicht geben.
Die Räte waren sich im Rahmen der 6. IV-Revision bereits einig geworden, dass manche Renten systematisch überprüft werden sollen. Sie stritten jedoch noch über die Frage, wie im Gesetz genau formuliert werden könnte, welche Renten gemeint sind.
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28. Februar 2011 Wo die wahren Betrüger sitzen
Dass man mit der IV-Revision 6a speziell darauf abzielt, bestehende Renten aufgrund eines Scheudertraumas aufzuheben, ist kein Geheimnis. Auch nicht, dass an diesem Vorhaben die Privatversicherer ihre helle Freude haben.
Und damit deren Freude besonders gross ist, hatte Nationalrätin Ruth Humbel (CVP) offensichtlich im Auftrag der Versicherungen während der Nationalrats-debatte letzten Dezember noch schnell einen Einzelantrag eingebracht, der «verhindern will, dass eine Herabsetzung der Rente der IV zu einer Erhöhung der Invalidenrente der obligatorischen Unfallversicherung führen kann». Der Antrag sieht vor, dass Änderungen von IV-Rentenansprüchen keine Anpassung von UVG-Rentenansprüchen (Komplementärrente) und auch keine anderen Ausgleichsansprüche bewirken.
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19. Februar 2011 Was Avenir Suisse verschweigt
Avenir Suisse titelt in ihrem Infomationsbulletin vom Januar 2011:
«Schluss mit Schwindel» und schreibt: «Invalide sollen keine Rente mehr bekommen, wenn sich für Ihre Beschwerden keine objektivierbare Ursache findet.» Und nötigt mich damit mal wieder in den Schallplatte-mit-Sprung- Modus zu verfallen… Nun denn… *seufz*
Nur schon pauschal das Wort Schwindel für alle nicht objektvierbaren Erkran-kungen zu benutzen, ist einfach eine bodenlose Frechheit und Verunglimpfung der Betroffenen und dient einem einzigen Grund: Den Weg zu ebnen, für den von Avenir Suisse schon seit langem intensiv propagierten Abbau des Sozial-staates.
Es folgt das übliche Blabala, von wegen Schleudertrauma-Epidemie, den psychischen Beschwerden für die es angeblich keine Ursache gebe und zu guter Letzt noch dies: «Wer keine Rente mehr erhalte, rutsche in die Sozialhilfe ab, lamentieren die Kritiker. Sie verschweigen: Die Sozialdienste missbrauchten zwei Jahrzehnte lang die IV, um Klienten abzuscheiben, deren Beschwerden nie eine Rente rechtfertigten.»
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18. Februar 2011 Vernehmlassung zur 6. IV-Revision, 2. Massnahmenpaket
Mit dem 2. Massnahmenpaket der 6. IV-Revision wird der (vorerst) letzte Schritt des Plans zur nachhaltigen Sanierung der Invalidenversicherung verwirklicht. Von 2011 bis Ende 2017 verschafft die Zusatzfinanzierung der IV Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, welche das Defizit vorübergehend beseitigen und die Schulden der IV bei der AHV einfrieren und sogar abbauen soll. Mit dem damaligen JA der Arbeitgeberschaft zur IV-Zusatzfinanzierung verbunden war die Forderung, in einem 2. Massnahmen- paket der 6. IV-Revision – in der Folge des 1. Massnahmenpakets – eine zweite Sparvorlage vorzulegen. Der nun zur Diskussion gestellte Vernehmlassungsentwurf erfüllt diese Voraussetzungen, indem die IV-Rechnung im Projektionszeitraum 2019 bis 2028 um jährlich durchschnittlich rund CHF 800 Mio. entlastet wird. Dies gewährleistet eine nachhaltige ausgeglichene Rechnung der Invalidenversicherung und ermöglicht die Tilgung ihrer Schulden bis voraussichtlich 2028, womit das Ziel erreicht würde.
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18. Februar 2011 Bedingungsloses Grundeinkommen verhindert Missbrauch von Sozialleistungen
Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens regt zu Diskussionen an und das finde ich spannend. Besonders erhellend finde ich es, wenn Menschen wie Katja Gentinetta (noch Vizedirektorin bei Avenir Suisse, bald Sternstunde Philosophie (sic!) bei SF DRS) oder BSV-Direktor Yves Rossier befinden, mit 2500.- bedingungslosem Grundeinkommen pro Monat würde ja keiner mehr arbeiten. Ausser sie selbst natürlich. Und dies selbstverständlich nur aus höchst hehren Motiven (Sinn für Eigenverantwortung, protestantische Arbeitsmoral, Spass am Arbeiten, Freude an der Herausforderung ect.).
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18. Februar 2011 Mehr zur 6. IV-Revision
In der Frühjahressession vom 28. Februar bis 18. März 2011 sind gewichtige sozialpolitische Geschäfte traktandiert, welche die Dossiers des Schweizerischen Arbeitgeberverbands betreffen. So soll der Ständerat über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes und das erste Massnahmenpaket bei der 6. IV-Revision befinden.
Bitte für die 6. IV-Revision im ersten Bericht etwas nach unten scrollen.
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12. Februar 2011 Letztlich wird kein Rappen gespart
Gemäss Gutachten, die «pro mente sana» in Auftrag gegeben hatte, bietet diese Formulierung in der Schlussbestimmung zur IVG-Revision die juristische Grundlage, zumindest theoretisch fast allen rund 90 000 Rentenbezügern mit psychischer Störung die Rente zu streichen. Ein Horrorszenario? Nein, das ist kein Horrorszenario. Es ist die Folge von unseriöser Gesetzesarbeit vor dem Hintergrund einer eigentlichen Hetzkampagne......
Haben Sie auch Verständnis für die Arbeitgeber? Nein, für diese Verweigerung habe ich kein Verständnis. Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» besteht ja, seit es die IV gibt, also seit über 50 Jahren. Inzwischen bekommen die Arbeitgeber ein ganzes Instrumentarium auf dem Silbertablett serviert: Umrüstungshilfen für Arbeitsplätze, Einarbeitungszuschüsse, vielfältige Früherfassungs- und Integrationsmassnahmen, Coachings und Handbücher – notabene alles staatlich finanziert. Was sollen wir denn noch alles machen? In unserer Gesellschaft haben wir auch eine kollektive soziale Verantwortung. Man kann Arbeitnehmende nicht einfach an eine Versicherung und zum Schluss ans Sozialamt abschieben.
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9. Februar 2011 IV-Revision 6b geht zu weit
Im Artikel «In der IV soll weniger gespart werden» (NZZ 31. 1. 11) und im dazugehörigen Kommentar wird dafür plädiert, dass die IV-Sparanstrengungen fortzusetzen sind und die IV-Schulden nach Ablauf der Zusatzfinanzierung ab 2018 über Leistungskürzungen finanziert werden sollen. Pro Infirmis lehnt diesen Vorschlag ab: Die IV-Sanierung ist seit einigen Jahren auf Kurs. Mit den Massnahmen der 5. IV-Revision, mit der befristeten Zusatzfinanzierung bis 2018 und mit der 6. IV-Revision sind Ausgaben und Einnahmen ab diesem Jahr im Lot.
Was aber geschieht mit den bis Ende 2010 aufgelaufenen Schulden von 15 Milliarden Franken? Mit dem Ja zur befristeten Zusatzfinanzierung werden sie bis Ende 2017 auf 10 Milliarden reduziert. Dieses Ja zur IV war von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vor allem ein Ja zur Solidarität mit behinderten Menschen. Dabei wurden und werden auch Leistungen gekürzt.
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5. Februar 2011 Bundesrat will nach wie vor bei der IV 800 Millionen sparen
Burkhalter geht mit gutem Beispiel voran und stellt Behinderte an.
Der Innenminister selbst will mit gutem Beispiel vorangehen: Im Departement des Innern sollen in drei bis fünf Jahren mindestens 50 Personen mit einer Behinderung arbeiten. Heute sind es 39 von insgesamt 2445 Mitarbeitenden. Weiter will Burkhalter bis Ende 2011 50 Praktikums- und Lehrstellen für Behinderte schaffen.
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10. Januar 2011 Immer mehr Sozialhilfeempfänger durch Ablehnung der IV
Am 18. Mai 2011 wird in Luzern eine Tagung stattfinden zum Themenbereich «Sozialhilferecht, Invalidenversicherung und Sozialhilfe». Die Ausschreibung zu dieser Veranstaltung lautet folgendermassen:
Fachpersonen der Sozialhilfe verweisen darauf, dass Sozialhilfeempfangende von einer zunehmend restriktiven Praxis der Invalidenversicherung betroffen sind und dass diese Praxis dazu führe, dass mehr Personen in die Sozialhilfe kommen. Auch der Bericht „Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der Sozialen Sicherheit (IV, ALV und Sozialhilfe)“ des Bundesamts für Sozial-versicherungen (FoP 1/09) schliesst nicht aus, dass in Folge negativer Entscheide der Invalidenversicherung mehr Personen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Daher stellt sich die Frage: Inwieweit kann die Sozialhilfe durch sorgfältige Beratung und Unterstützung ihrer Klientinnen und Klienten den Zugang zu Leistungen der Invalidenversicherung verbessern?
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16. Dezember 2010 Einige Nachrichten zur heutigen Nationalratsdebatte (16.12.10)
Was unser Bundesrat Didier Burkhalter weiss - Zitat (übersetzt) aus der Sitzung im Nationalrat, 16.12.2010:
Was bedeutet dies? Dass es Krankheiten sind, deren Ursprung, Entwicklung und Symptome nicht klar sind und nicht mit verfügbaren klinischen Tests messbar sind. Das sind oft geografisch limitierte Krankheiten, die scheinbar nur in der Schweiz oder in bestimmten Regionen des Landes existieren, wie zum Beispiel das Chronic Fatigue Syndrom, Fibromyalgie, Schleudertrauma usw.
Französischer Originaltext: Qu'est-ce que cela signifie? Que cela concerne les maladies dont les origines, les évolutions et les symptômes ne sont pas clairs et qui ne sont pas mesurables à l'aide de tests cliniques qui existent. Ce sont fréquemment des maladies géographiquement limitées, qui ne semblent exister qu'en Suisse ou dans une région définie du pays, tel que le syndrome de fatigue chronique, la fibromyalgie, le coup du lapin, etc.
Kommentar: ... und auf der ganzen Welt werden Blutspendeverbote für CFS-Patienten ausgesprochen! Es ist einfach grotesk! Der Bundesrat scheint auf einer Insel zu leben.
Nachfolgend ein paar wichtige Themen zur 6. Iv-Revision
IV-Revision 6a Transkript der Nationalratsdebatte betreffend der IV-Revision 6a | Lesen Sie mehr Luzerner | Zeitung Behinderten ein Leben zu Hause ermöglichen | Lesen Sie mehr Tagesschau | Unternehmen müssen keine Behinderten einstellen | Lesen Sie mehr Radio DRS | Kontroverse zur 6. IV-Revision | Hören Sie das Audio
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14. Dezember 2010 Dauerhafte Sanierung
Die Nationalräte waren sich einig, dass Invalide wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Trotzdem könnte die 6. IV-Revision scheitern. SP und Grüne stehen der Revision sehr skeptisch gegenüber. Zudem droht die SVP, die Vorlage abzulehnen, falls die Ratsmehrheit Firmen vorschreiben will, wie viele Behinderte sie anstellen sollen.
Herzstück dieses Pakets ist die stärkere Eingliederung von IV-Rentnern in den Arbeitsprozess. Laut Bundesrat ist es das Ziel, fünf Prozent der IV-Rentner, also etwa 17‘000 Personen, wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. (Anfang 2009 erhielten 340'000 Personen eine IV-Rente.)
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14. Dezember 2010 Linke und Rechte könnten 6. IV-Revision kippen
6. IV-Revision Der Nationalrat hat über die 6. IV-Revision beraten. Die hoch verschuldete Invalidenversicherung soll dauerhaft saniert werden.
Abzocker-Initiative Der Ständerat hat über die Abzocker-Initiative debattiert und über die Frage, wie das Parlament darauf reagieren soll. In der kleinen Kammer zeichnet sich ein klares Ja zum indirekten Gegenvorschlag ab.
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13. Dezember 2010 Schweizer Grossunternehmen wollen keine Behinderten einstellen
(via Pro infirmis) Nach dem Willen des Bundesrates sollen im Rahmen der 6. IVG-Revision in den nächsten Jahren 16’800 heutige IV-BezügerInnen aus der Rente heraus- und in den ersten Arbeitsmarkt zurückgeführt werden. Pro Infirmis stellte deshalb im November folgende Fragen an 35 grosse Schweizer Unternehmen:
Wie viele Menschen mit Behinderung beschäftigen Sie heute? Wie viele Menschen mit Behinderung wären Sie künftig bereit, zusätzlich einzustellen, um den Zielen der 6. IVG-Revision nachzuleben? Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen heute total? Mehr als die Hälfte der angeschriebenen Unternehmen reagierten gar nicht erst auf die Umfrage, darunter so illustere Namen wie Nestlé, Roche, Swisscom, Axpo, SwissRe, Raiffeisen, Sulzer, OC Oerlikon, Manor, Givaudan oder Gategroup.
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13. Dezember 2010 Umstrittene Quoten-Regelung
IV-Debatte um umstrittene Quoten-Regelung Montag, 13. Dezember 2010, 15:59 Uhr
Der Nationalrat behandelt am Dienstag (14.12.10) das erste von zwei Paketen zur 6. IV-Revision. Ziel der Vorlage ist es, 17‘000 IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Doch die Revision ist umstritten - vor allem wegen der Forderung nach einer Quote.
Die Zahl der Neurenten sinkt seit 2003. Deswegen ist die gesamte Zahl der IV-Renten 2007 erstmals leicht zurückgegangen. Trotzdem weist die IV noch immer ein grosses Defizit auf. Seit Anfang der 1990er Jahre haben die jährlichen Defizite der IV immer stärker zugenommen. Heute fehlen 15 Mrd. Franken in der Kasse der IV. Deshalb hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bis Ende dieses Jahres eine Botschaft zur 6. IV-Revision zu erarbeiten.
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9. Dezember 2010 Grüne wehren sich gegen diskriminierenden Abbau bei der IV
Die Grüne Fraktion lehnt die 6. IV-Revision ab. Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Revision drohen Tausende von psychisch kranken Menschen, ihre Renten zu verlieren. Dass die Revision Rentnerinnen und Rentner wieder in die Arbeitswelt integrieren will, ist begrüssenswert. Jedoch braucht es für eine Wiedereingliederung auch verbindliche Quotenregelungen. Das Assistenzbudget soll separat behandelt und baldmöglichst umgesetzt werden. Eine Arbeitsstelle ermöglicht nicht nur finanzielle Eigenständigkeit, sondern ist wichtig für die Teilnahme an der Gesellschaft. Aber das Ziel der 6. IV-Revision, innerhalb von sieben Jahren mehr als 16'000 RentenbezügerInnen zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, ist realitätsfremd. Dieser Arbeitsmarkt stellt jetzt schon zu wenig Arbeitsplätze für alle Arbeitssuchenden zur Verfügung. Er ist von Leistungsdruck und einem ständigen Rückgang von Empathie gegenüber Schwächeren geprägt. Hier gibt es keine Hochkonjunktur für Menschen mit Behinderung.
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10. November 2010 Sozialhilfe: Wenn sich Arbeit nicht lohnt
Arbeiten lohnt sich nicht immer: Die Sozialbehörden stellen in den Gesprächen mit Sozialhilfebezüger fest, dass die Motivation klein ist, eine Arbeit zu suchen. Denn oft haben schlecht Qualifizierte, wenn sie wieder arbeiten, weniger Geld im Portemonnaie. Die Sozialvorsteherin Linda Camenisch der Gemeinde Wallisellen sagt gegenüber «10vor10»: «Es ist brutal. Unter dem Strich hat man plötzlich mehrere Hundert Franken weniger pro Monat, obwohl man täglich aufsteht und arbeiten geht.» Rechenbeispiel zeigt «Schwelleneffekt» An einem anonymisierten Beispiel erklärt Camenisch den Vorgang: Ein Familienvater hat ein Einkommen von 4200 Franken. Das liegt unter dem Existenzminimum. Die Gemeinde zahlt ihm 800 Franken Sozialhilfe, zusätzlich noch so genannte «situationsbedingte Hilfeleistungen» für Krankenkasse und Kinderbetreuung.
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10. November 2010 Anfrage zur IV-Betrugsbekämpfung, vorzubringen im Nationalrat
Veröffentlicht am 7. November 2010 von Mia| 10 Kommentare Anfrage Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung Eingereicht von: Einreichungsdatum: so bald wie möglich Einzureichen: im Nationalrat Einzureichender Text: Kürzlich veröffentlichte die Invalidenversicherung die Zahlen zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2009. Einige Angaben fehlen dabei jedoch:
Gesellschaft, Behinderung und die Invalidenversicherung| Lesen Sie mehr
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6. November 2010 IV überführt 240 Renten-Betrüger
Die Invalidenversicherung (IV) hat im vergangenen Jahr 240 Betrugsfälle gezählt. Bei rund jedem fünften Verdachtsfall hatte es sich tatsächlich um einen Fall von Betrug gehandelt. Die Betrugsbekämpfung im Ausland trug erste Früchte: Zwei Fälle konnten aufgedeckt werden - einer in Thailand, einer im Kosovo.
Die Betrugsbekämpfung zeige Wirkung, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Mitteilung. Die Statistik für das Jahr 2009 bestätige aber, dass der Versicherungsbetrug für das Defizit der IV nicht massgeblich sei. Im Jahr 2009 nahm die IV in 2550 Verdachtsfällen Ermittlungen auf. Hinzu kamen 640 Ermittlungen, die Ende 2008 noch nicht abgeschlossen waren. Somit waren insgesamt 3190 Fälle von Betrugsverdacht in Bearbeitung; 1180 Fälle konnten abgeschlossen werden.
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6. November 2010 Firmen sollen Behinderte anstellen müssen
Die SGK sprach sich im Rahmen der Detailberatung zur 6. Revision der Invalidenversicherung (IV) mit 14 zu 12 Stimmen für die 1-Prozent-Quote aus. Die Quote gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die Privatwirtschaft. Firmen, welche die Quote nicht erfüllen, sollen eine Entschädigung in der Höhe eines IV-Minimalrenten-Jahresbeitrages bezahlen müssen.
Wie Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) vor den Medien in Bern sagte, sollen die Firmen jene Behinderten anstellen müssen, denen im Rahmen der IV-Revision die Rente gekürzt oder gestrichen wurde.
Ziel der 6. IV-Revision ist die Wiedereingliederung von 16'800 IV-Rentner in den Arbeitsmarkt. So könnten 12'500 volle IV-Renten aufgehoben werden, was die defizitäre Invalidenversicherung stark entlasten würde.
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30. Oktober 2010 2000 demonstrieren auf dem Bundesplatz in Bern
Gehe es nach den IV-Revisionsvorlagen 6a und 6b, würden langjährige IV-Renten aufgehoben und rückwirkend ganze Krankheitsbilder von der Leistungspflicht der Invalidenversicherung ausgeschlossen, lautet ihre Kritik. Weiter sollten die IV-Renten massiv gekürzt werden, obwohl sie bereits heute nicht existenzsichernd seien.
Die Sparübung gefährde die soziale Sicherheit und die Existenz vieler Behinderter. Die hoch angepriesenen Integrationsmassnahmen blieben toter Buchstabe: Die erfolgreiche Integration von Rentenbezügern gebe es nicht. Denn es werde unterlassen, den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen und die Arbeitgeber miteinzubeziehen.
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29. Oktober 2010 Arbeitsplätze fallen nicht vom Himmel
Trotz Sparbemühungen und Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die Invalidenversicherung noch nicht über den Berg
Nun sollen Tausende von bestehenden Renten abgebaut werden. Ob dies gelingen kann, wird sehr kontrovers beurteilt. Die 6. IV-Revision muss Menschen eine realistische Perspektive geben. Sie dürfen nicht in Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe landen. Für eine schnelle Reintegration bedarf es eines Integrationsbeitrags der Arbeitgeber.
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22. Oktober 2010 Zähes Ringen in der Kommission zur 6. IV-Revision
Die Sozialkommission des Nationalrats empfiehlt zwar ihrem Rat, auf die 6. IV-Revision einzutreten. Doch im Hinblick auf die Debatte im Nationalrat im Dezember zeichnet sich bei der Vorlage Widerstand ab.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) folgte mit 18 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung dem Ständerat, der dem ersten Teilpaket der 6. IV-Revision in der Sommersession zugestimmt hatte. Mit dieser Gesetzesrevision sollen 16800 IV-Bezüger wieder in den Arbeitsmarkt zurückgeführt werden.
Widerstand aus dem linken Lager Wie Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer vor den Medien sagte, ist eine Minderheit der Meinung, dass die Vorlage zu viele grundsätzliche Mängel enthalte und damit in der Detailberatung nicht substanziell verbessert werden könne. Meyer liess durchblicken, dass die Minderheit dem linken Lager angehört.
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19. Oktober 2010 Baselbieter Regierung kritisiert 6. IV-Revision
Die 6. IV-Revision kommt im Baselbiet schlecht an: Nicht nur bezweifelt die Regierung deren Erfolgsaussichten angesichts der Krise, sondern sie lehnt auch vom Bund vorgeschlagene Neuerungen bei der Berufsintegration ab. Das sei Sparen zulasten der Kantone.
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2. Oktober 2010 KUNDGEBUNG 30.10.2010, 14:00 UHR, IN BERN AUF DEM BUNDESPLATZ
Zämestah - für eine solidarische Invalidenversicherung
Mit der 6. IV-Revision soll die Invalidenversicherung auf dem Buckel der Schwächsten saniert werden - Schmerzpatienten, psychisch Kranke, langjährige Rentnerinnen. Dabei bestehen bessere Sparmöglichkeiten. Die Situation von Menschen, die eine IV-Rente beziehen, wird immer schwieriger. Mit der nächsten IV-Revision (6a) soll nun auch langjährigen Rentnerinnen, die unter einer Schmerzstörung, gewissen psychischen Leiden oder einem Schleudertrauma leiden, die Rente weggenommen werden. Damit verlieren sie aber nicht bloss die IV-Rente, sondern auch Leistungen der gewinnschreibenden Privatversicherungen (BVG, Lebensversicherungen etc.) Statt den Versicherungen bezahlt die Sozialhilfe, die wir alle mitfinanzieren. Wollen wir das?
Um diesen Forderungen zum Durchbruch zu verhalfen, treffen wir uns zu einer Kundgebung am 30. Oktober 2010 um 14:00 auf dem Bundesplatz in Bern. ...........
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30. September 2010 Spardruck ruiniert Behinderte
Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder ist seit über zwei Jahren bei der IV angemeldet. Ihr Erspartes ist mittlerweile aufgebraucht. Wann die IV über eine allfällige Rente entscheidet, weiss sie nicht. Das Sozialamt hat sie angewiesen, eine billigere Wohnung zu suchen. Sie hat zwar schliesslich eine gefunden, doch die liegt im 3. Stock. Ohne Lift. Marchegger muss an Krücken gehen. «Zum Glück habe ich Freunde, die mit mir einkaufen und die Taschen hochtragen.» Für ihre behandelnde Ärztin, Claudia Khov, steht ausser Zweifel: «Frau Marchegger hat eindeutig Anspruch auf IV-Rente. Sie hat leider eine chronische Erkrankung und wird in den nächsten Jahren nicht arbeitsfähig sein.»............
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30. September 2010 Gutachter ändert Befund ab
Das Ärztliche Begutachtungsinstitut ABI GmbH in Basel ist nicht irgend eine Hinterhofklitsche. Jährlich erstellt die Firma 500 bis 600 Gut achten, vor allem für die IV, und setzt damit bis fünf Millionen Franken um. Die ABI-Gutachten entscheiden, ob jemand eine IV-Rente erhält und wie viel. Die Gutachter sollten also, Richtern gleich, moralisch über jeden Zweifel erhaben sein.
Nun kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass ABI-Leiter Simon Lauper eigenmächtig ein Gutachten abgeändert hat. Entsprechende Vorwürfe waren 2006 publik geworden. Lauper hatte die für den Patienten günstigere Einschät zung eines externen Spezialisten im Schluss gut achten einfach unterschlagen. Das ABI be auf tragt externe Fachleute, die Patienten zu unter suchen. Diese schreiben Unt er gutach ten, die vom ABI zum Gesamtgutachten zusammengefügt werden............
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16. September 2010 Umstrittener Richter im Schleudertrauma-Fall
Der Anwalt des Schleudertrauma-Opfers hält den vorsitzenden Bundesrichter Ulrich Meyer für befangen. Nun zieht er das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter. Im Oktober 1997 und im Dezember 2000 erlitt die heute 48-jährige S. bei zwei Auffahrunfällen Distorsionen der Halswirbelsäule (HWS-Schleudertrauma). Es folgte ein Hin und Her um die Frage, ob S. Anspruch auf eine Invalidenrente habe. Nein, befand die IV-Stelle Luzern. Doch das Luzerner Verwaltungsgericht hob diese Verfügung auf und verpflichtete die IV, der Versicherten eine Viertelrente auszurichten. Es stützte sich dabei auf das Gutachten eines unabhängigen Neurologen. Dieser hatte S. mannigfaltige muskuläre Verletzungen attestiert.
Die IV-Stelle reichte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dort sollte der Fall von der II. sozialrechtlichen Abteilung unter Bundesrichter Ulrich Meyer verhandelt werden – von jener Abteilung also, die in der Schweiz in letzter Instanz IV-Fälle beurteilt...........
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14. September 2010 Keine IV-Rente mehr wegen Schleudertrauma
Wer ein Schleudertrauma erleidet, hat künftig kaum mehr Chancen auf eine IV-Rente. Gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts gelten die strengen Regeln im Fall von psychisch bedingten Schmerzstörungen künftig auch beim Schleudertrauma. Mit dem Entscheid aus Luzern wird die Möglichkeit zum Erhalt einer IV-Rente wegen den Folgen eines Schleudertraumas stark eingeschränkt. Bisher konnte die für eine IV-Rente massgebende Erwerbsunfähigkeit vorliegen, wenn nach einem Unfall das typische Beschwerdebild eines Schleudertraumas diagnostiziert wurde. Vielfältige Symptome Dazu gehören etwa diffuse Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, rasche Ermüdbarkeit, Reizbarkeit oder Depressionen. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass ein Schleudertrauma ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV- Rente begründen kann...........
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14. September 2010 Die IV behindert Ärzte und Fachpersonen oft bei deren Arbeit
Mit der 6.-IV-Revision kommen IV-BezügerInnen mit einer psychischen Erkrankung unter besonders starken Druck. Für die Zeitschrift «Behinderung und Politik» (herausgegeben von agile) habe ich den Ostschweizer Psychiater Z. A.* über seine eigenen und die Erfahrungen seiner KlientInnen mit der aktuellen 5. und der kommenden 6. IV-Revision befragt. Herr A., ist die 6. IV-Revision ein Thema bei Ihren Klienten?
A: Für die meisten sind die IV-Revisionen kein Thema, bis sie schmerzhafte Erfahrungen damit machen. Vorher ist ihr Vertrauen in die Gesundheitspolitik unerschüttert. Die Patienten sind überzeugt, dass die gegenwärtigen Sanierungs- und Sparmassnahmen notwendig und richtig sind und alles korrekt abläuft. Die meisten glauben auch, dass es Missbrauch gibt. Einige glauben, Betrüger in der eigenen Umgebung zu kennen, manchmal persönlich, manchmal ..........
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5. September 2010 ALV geht uns auch etwas an 312 Wörter, ca 2 Minute zum Lesen
ALV-Revision: Leistungen für Kranke & Behinderte würden massiv gekürzt
Dass die IV Menschen, denen es aufgrund der Einschränkungen durch ihre Behinderung oder einer chronischen Krankheit nicht möglich ist, zu arbeiten, immer häufiger bescheiningt, nicht «invalid», sondern einfach nur «arbeitslos» zu sein, war hier ja bereits schonmal Thema. Die IV schickt diese Menschen also nach langwierigen Abklärungen, während der die Leute natürlich meist nicht arbeiten (können) zur Arbeitslosenversicherung. (Oder aber seit der 5. IV-Revision auch schlicht nach einer Rentenrevision). Wer aber nicht gearbeitet hat, hat auch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung einzahlen können. Bisher erhielt, wer diese Beitragpflicht (z.B wegen Ausbildung oder eben Krankheit) nicht erfüllen konnte, trotzdem während eines Jahres (260 Tage) Leistungen der Arbeitlosenversicherung. ..........
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7. August 2010 Mit mehr Detektiven gegen Versicherungsbetrüger 187 Wörter, ca 1 Minute zum Lesen 6½ Minuten Filmbeitrag
Mit mehr Detektiven gegen Versicherungsbetrüger
Auch in der Schweiz sei das Thema aktuell, bestätigt die Zürich Versicherung gegenüber der «Tagesschau». Spezialisten entlarvten jährlich 2000 Betrüger. Das bringe Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe.
Die Schweizer Versicherungen rüsten auf: Immer mehr Detektive machen sich auf die Suche nach Betrügern. colourbox/symbolbild
Die Axa Winterthur setzt mittlerweile 25 Detektive ein. ..........
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5. August 2010 Mit voller Härte 2548 Wörter (inkl. Kommentare), ca 14 Minuten zum Lesen
Die IV hat ihm, nach 15 Jahren, Knall auf Fall die Rente halbiert. Remo J. trägt sein blondes Haar kurz, nur die eingefallenen Wangen deuten auf die HIV-Infektion hin, die er nur als «unheilbare kräftezehrende Krankheit» bezeichnet. Er trägt schwarze Röhrli-Jeans, blaues Jeanshemd und zwei glitzernde Ohrstecker im linken Ohr. Sechs Pillen muss er wegen der Krankheit jeden Tag schlucken, früher waren es 13. Insgesamt 43 Kilo davon hat er in all den Jahren eingeworfen. Das hat er kürzlich ausgerechnet. Zeit hat er ja genug. 15 Jahre lang lebte er von einer vollen IV-Rente. 1900 Franken im Monat. Die wurde ihm nun, auf den 1. April 2010, halbiert – ohne dass er vorgängig umfassend medizinisch untersucht worden wäre. J. ging nur wie gewohnt alle drei Monate in die HIV-Sprechstunde ins Universitätsspital Basel ..........
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29. Juli 2010 Skandalöse Checkliste der IV 640 Wörter, ca 3 ½ Minuten zum Lesen
Seit zwei Jahren wendet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schweizweit ein neues Konzept zur Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung an. Dazu gehört die IV-Checkliste - eine Liste, anhand deren die IV-Stellen bei der Prüfung von neuen Gesuchen oder bei der Revision laufender Renten diejenigen Dossiers herausfiltern, bei welchen ein erhöhtes Betrugsrisiko besteht. Diese Dossiers werden gezielt und vertieft überprüft, falls nötig anhand einer Observation. ..........
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24. Juli 2010 Mit Nachdruck gegen Renten 616 Wörter, ca 3 Minuten zum Lesen
Wer eine IV-Rente beansprucht, ist von Gutachtern abhängig. Ohne das Okay dieser externen Fachärzte gibts meist keine Rente. Umso wichtiger ist, dass sie – Richtern in Weiss vergleichbar – unabhängig sind.
Nun belegt ein Fall, dass sie offenbar genau das nicht immer sind. Weil die IV Gutachter unter Druck setzt, wenn sie Patienten krankschreiben und für eine Rente plädieren.
Im Januar 2008 sandte das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB) in Basel der Aargauer IV-Stelle ein Gutachten zu. Der Versicherte, ehemals Arbeiter im Metallbau, wurde als völlig arbeitsunfähig beurteilt. Die ZMB-Ärzte empfahlen, den Versicherten in einer geschützten Werkstatt unterzubringen.
Mit diesem Befund war Roman B., damals Chefarzt bei der Aargauer IV-Stelle, nicht zufrieden. In ..........
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