Ich ging also in Begleitung meines Mannes in den Raum und setzte mich. Mein Mann wollte sich auch gerade hinsetzen, da meinte der Arzt zu ihm: „Ich bitte Sie, draußen Platz zu nehmen.“
Darauf ich: „Ich möchte, dass mein Mann anwesend ist.“
Darauf er: „Dann kann ich kein Gutachten durchführen.“
Ich: „Warum ist das nicht möglich?“
Er: „Wenden Sie sich an ihre Krankenkasse oder den MDK.“
Ich: „Es hat mich sehr viel Kraft gekostet, heute hier her zu kommen, ich möchte Sie bitten, die Untersuchung durchzuführen. In Anwesenheit meines Mannes.“.........
Bemerkung:
Laut Bundesgerichtsurteil darf in der Schweiz keine Begleitperson den Betroffenen zur Begutachtung begleiten.